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Aktuelles

Förderprogramme starten wieder 

Aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes wurden die Förderungen Ende 2023 gestoppt – seit 20.02.2024 können wieder Anträge für folgende Förderprogramme gestellt werden:
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
  • Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299),
  • Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499),
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134),
  • Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)
KFN - Klimafreundlicher Neubau:
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden.
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Barrierereduzierung – Altersgerecht Umbauen (AU):
Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
Neben den Investitionszuschüssen kann man auch einen zinsgünstigen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Beides zusammen sind nicht kombinierbar.
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Genossenschaftliches Wohnen:
Gefördert wird hier der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland – sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
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Sie möchten jetzt die Chance nutzen und ein neues klimafreundliches Haus bzw. Gebäude bauen oder kaufen? Und noch dazu von den neuen Förderungen profitieren? Wir begleiten Sie gern dabei – profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Knowhow .👍

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Fördermittel Übersicht (Stand 01.01.2024)

NEU  -   BEG EM ab 1.1.2024

Mit der Förderrichtlinie für BEG EM nähert sich der Prozess um die Sanierungsförderung ab 2024 dem Ziel.

Für alle geförderten Maßnahmen gilt: Neben dem Zuschuss können Sanierer einen sogenannten Ergänzungskredit für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben bis maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.

Zuständig für die Förderung sind:

KfW: Der Zuschuss für eine neue Heizung (mit Ausnahme Errichtung Gebäudenetz) sowie Förderkredite und Effizienhaus-Förderung werden bei der KfW beantragt.

BAFA: Der Zuschuss für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird weiterhin beim BAFA beantragt. Ebenfalls über das BAFA läuft die Antragstellung für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Anlagentechnik (z.B. Lüftung) und Heizungsoptimierung.

Wichtige Änderung bei der Antragstellung: Der Förderantrag für einen Zuschuss muss künftig gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Übergangsregelung für den Heizungstausch: Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.

Änderung beim Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch: Der Bewilligungszeitraumsteigt von 24 auf 36 Monate. Eine Verlängerung ist danach nicht mehr möglich. Abweichende Regelungen gelten beim Klimageschwindigkeitsbonus und Konjunktur-Booster (siehe unten).

Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien:

  • Maximal 70 Prozent Förderung sind für selbstnutzende Eigentümer insgesamt möglich, für Vermieter liegt die Obergrenze bei 55 Prozent.
  • Alle Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien werden gleich gefördert, die Basisförderung beträgt einheitlich 30 Prozent. Durch zahlreiche Boni und deren Staffelungen über die nächsten Jahre sind die Förderbedingungen allerdings sehr komplex.
  • Den Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
  • Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von maximal 20 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Bis zur Ausschöpfung eines Sonderbudgets von 2 Milliarden Euro erhalten Eigentümer auch für vermietete Wohneinheiten diesen Bonus. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist gestaffelt:
  • bis 31. Dezember 2028: 20 Prozent
  • bis 31. Dezember 2030: 17 Prozent
  • bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent
  • bis 31. Dezember 2034: 11 Prozent
  • bis 31. Dezember 2036: 8 Prozent
  • ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus

Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung:

  • Maximal 30 Prozent Förderung sind insgesamt möglich.
  • Die Basisförderung beträgt einheitlich 15 Prozent.
  • Der iSFP-Bonus bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan beträgt 5 Prozent.
  • Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Sie erhöhen sich auf 60.000 Euro, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der Eigentümer nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
  • Neu ist die Förderung für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung mit einer pauschalen Förderung von 50 Prozent (keine Boni möglich). Gefördert wird eine Anlage zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind (keine Förderung für Einzelraumfeuerungsanlagen). Voraussetzung ist u.a. eine Reduzierung der Staubemissionen von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert.

Förderung für Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen:

Energetiche Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im direkten Zusammenhang  zu der investiven Maßnahme werden weiterhin mit 50 Prozent gefördert. Die förderfähigen Ausgaben sind hier gedeckelt auf 5.000 Euro bei Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus. Und bei Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Förderung Sanierung zum Effizienzhaus WG & NWG / steuerliche Förderung:

Die umfassende Sanierung von Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf Effizienzhausstandard sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben wie bisher - also unverändert.   

Sie möchten Ihre Heizung tauschen oder einzelne Sanierungsmaßnahmen vornehmen? Und noch dazu von den neuen Förderungen profitieren?

Die Energieberater und Energieberaterinnen der Stefan Holz-Energieberatung GmbH stehen Ihnen mit ihrer langjähriger Erfahrung zur Seite – gemeinsam können wir offene Fragen klären und die für Sie perfekte Lösung finden!

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Fördermittel Übersicht (Stand 01.01.2024)

Neues Förderprogram der KfW: „Wohneigentum für Familien“

Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ kombiniert die KfW Familienförderung mit Klimaschutz. Damit sollen Familien (auch Alleinerziehende), insbesondere welche mit mittlerem Einkommen, durch zinsgünstige Förderkredite bei ihrem Neubau-Vorhaben gefördert werden und ihnen die Finanzierung erleichtert werden. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die KfW-Kriterien für klimafreundliche Neubauten eingehalten werden.

Auf Grund des geringen Interesses am Förderprogramm hat die KfW Bankengruppe zum 16. Oktober 2023 die Förderbedingungen nochmals verbessert.

Alle Infos zum Förderprogramm:

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die....

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben,
  • die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
  • bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt,
  • die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und
  • die nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.

Einkommensgrenzen für die Förderung

Da sich das Programm an Familien mit mittleren Einkommen richtig, wurden Einkommensgrenzen festgelegt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen der Antragstellenden und deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten.

Ausschlaggebend sind die Mittelwerte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung gemäß den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden. Stellen Sie beispielsweise Ihren Antrag im Jahr 2023, wird der Mittelwert aus den Einkommen der Jahre 2020 und 2021 herangezogen.

Klimafreundlichkeit als zusätzliche Voraussetzung bei der Neubau-Förderung für Familien

Im Rahmen des im März 2023 eingeführten Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ hat die KfW neue Kriterien für die Förderung von Neubauten eingeführt. Diese gelten auch für das Wohneigentum für Familien.

  1. Einhaltung von Grenzwerten in Bezug auf die Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes
  2. Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
  3. Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung

Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist keine zwingende Voraussetzung für die Förderung, erhöht aber den maximalen Kreditbetrag.

Förderhöhe

Beim „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen Förderkredit mit vergünstigten Zinsen. Das maximale Kreditvolumen richtet sich nach der Anzahl der Kinder und danach, ob der klimafreundliche Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhält.

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":

  • 1 oder 2 Kinder:     170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder:     200.000 Euro
  • ab 5 Kinder:          220.000 Euro

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)":

  • 1 oder 2 Kinder:     220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder:     250.000 Euro
  • ab 5 Kinder:          270.000 Euro

Beauftragung von Energie-Experten ist Fördervoraussetzung

Damit die energetischen Gebäudestandards und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus auch eingehalten werden, ist für die Beantragung der WEF-Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ein Energieeffizienz-Experte/Expertin verpflichtend einzubinden.

Sie denken über den Bau eines Eigenheims nach und möchten von den neuesten Förderprogrammen profitieren?

Die Energieberater und Energieberaterinnen der Stefan Holz-Energieberatung GmbH steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite – gemeinsam finden wir die für Sie perfekte Lösung!

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8 typische Fehler bei der Planung und Installation von Wärmepumpen vermeiden

Jeder dritte Neubau wird heute in Deutschland mit einer Wärmepumpe ausgestattet. In der Praxis treten bei Planung und Installation aber immer wieder dieselben Fehler auf. 

Wir die Wärme über Flächenkollektoren erzeugt, spielt die Beschaffenheit des Erdreichs, in dem sich der Kollektor befindet, eine wichtige Rolle. © Erdwärme Plus

Wir die Wärme über Flächenkollektoren erzeugt, spielt die Beschaffenheit des Erdreichs, in dem sich der Kollektor befindet, eine wichtige Rolle.

Die Bedeutung der Wärmepumpe als Heizsystem der Zukunft ist unstrittig. Für die Wärmeversorgung von Gebäuden wird diese Technologie in den nächsten Jahrzehnten nach heutigem Stand der Dinge die zentrale Rolle spielen.

  • Denn erstens ist die Wärmepumpe für den privaten Verbraucher zunehmend interessant – zu günstigen Betriebskosten und umweltfreundlichem Betrieb kommen staatliche Fördergelder in erheblicher Höhe.
  • Und zweitens: Die Wärmepumpe ist ein wichtiges Element beim Umbau unseres Energiesystems hin zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Versorgung. Das ist ein wesentlicher Grund für die staatliche Förderung dieser Technologie.

Zeit also für Heizungsinstallateure, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Punkte zusammengetragen, die bei der Auslegung und Installation einer Wärmepumpe zu beachten sind.

1. Die Auslegung muss passen

Jedes Heizsystem muss zum Wärmebedarf des Gebäudes und seiner Bewohner oder, im Falle eines Bürogebäudes, seiner Nutzer passen. Die sogenannte Heizlast bezeichnet die Wärmezufuhr, die erforderlich ist, um eine bestimmte Raumtemperatur zu erreichen und zu halten.

Die wesentlichen Parameter, aus denen sich die Heizlast ergibt, sind neben der Lage des Gebäudes und der Nutzungsart der Räumlichkeiten vor allem die Beschaffenheit der Gebäudehülle – also die Dämmung der Außenwände und die Ausführung von Türen und Fensterflächen hinsichtlich ihres Wärmeverlustes.

Der sogenannte Transmissionswärmeverlust der einzelnen Elemente des Gebäudes und der Lüftungswärmeverlust werden aufaddiert. Das Ergebnis ist die Heizlast, aus der sich die Auslegung der Heizungsanlage ergibt.

Die Ermittlung der Heizlast ist in der DIN-EN 12831 genormt. Den Wert anhand von Erfahrungs- oder Durchschnittswerten zu schätzen, ist zwar in der Praxis noch immer weit verbreitet, aber nicht wirklich zielführend. Zum einen gibt es heute starke Unterschiede in der wärmedämmenden Qualität der Gebäudehülle.

2. Berechnungshilfen nutzen

Wer sich hingegen selbst das Know-how aneignen will, kann dafür ein webbasiertes Online-Auslegungstool nutzen, wie es zum Beispiel alpha innotec anbietet. Für die Berechnung sind vier Angaben erforderlich:

  • die Heizlast,
  • die Menge des benötigten Brauchwassers,
  • die Sperrzeitregelung des zuständigen Energieversorgers und
  • die Art der geplanten Wärmepumpe: Luft-Wasser, Wasser-Wasser oder Sole-Wasser.

Für die Brauchwarmwasserbereitung ist es ausreichend, die Faustregel 250 W pro Bewohner zugrunde zu legen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich allerdings, vorab die Nutzer beziehungsweise Bewohner nach ihren Verbrauchsgewohnheiten zu befragen. Wenn etwa jemand täglich ein warmes Vollbad nimmt, liegt dessen Brauchwasserbedarf sicher weit über dem Durchschnitt.

Die EVU-Sperrzeiten lassen sich beim örtlichen Energieversorger erfragen. Falls bereits ein Stromliefervertrag für die Wärmepumpe besteht, sind die Sperrzeiten dort genannt. Zum Hintergrund: Die Energieversorger bieten ihren günstigen Wärmepumpentarif nur außerhalb der Spitzenlastzeiten.

Sie sind berechtigt, die Stromlieferung für die Wärmepumpe bis zu dreimal täglich für maximal zwei Stunden am Stück zu kappen. Nach jeder Sperrzeit muss der Strom für mindestens die gleiche Zeit wieder fließen – nach zwei Stunden Sperrung also gibt es mindestens wieder für zwei Stunden Strom für die Wärmepumpe.

Reizt der Energieversorger seine Sperrzeiten aus, muss die Wärmepumpe im äußersten Fall sechs Stunden am Tag ohne Stromzufuhr überbrücken. Das muss bei der Auslegung berücksichtigt werden, damit Haus und Brauchwasser selbst an extrem kalten Wintertagen ausreichend mit Wärme versorgt sind.

Zum anderen sollte das Heizsystem so effizient wie möglich arbeiten. Das aber ist nur gegeben, wenn es die Anforderungen im jeweiligen Gebäude möglichst genau abdeckt. Um dies zu gewährleisten, bieten viele Wärmepumpenhersteller ihren Installationspartnern den Service, die Auslegung vom jeweiligen Außendienstmitarbeiter berechnen zu lassen. Das ist auf jeden Fall einer reinen Schätzung vorzuziehen.

Mehr zum Thema: 5 Fehler bei der Auslegung von Wärmepumpen

Bei Bohrungen für Erdwärmesonden ist Spezialausrüstung nötig. © Erdwärme Plus

Bei Bohrungen für Erdwärmesonden ist Spezialausrüstung nötig.

3. Bivalenzpunkt beachten

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es noch ein Spezialthema: Da sie Energie aus der Umgebungsluft ziehen, kommt es in aller Regel an kalten Wintertagen zu der Situation, dass die Leistung der Wärmepumpe geringer ist als der Wärmebedarf des Gebäudes.

Denn je niedriger die Außentemperatur, desto höher der Wärmebedarf und desto geringer die Energieausbeute aus der Luft. Der sogenannte Bivalenzpunkt, an dem dies der Fall ist, liegt in der Regel bei -5 °C. Dann kommt ein Heizstab zum Einsatz, der die Wärmepumpe unterstützt.

Um unliebsame Überraschungen bei der Stromrechnung zu vermeiden, empfiehlt es sich, beim Energieversorger zu klären, ob der Heizstab über den Wärmepumpentarif oder über den normalen Haustarif abgerechnet wird.

Zurück zur Auslegung: Wer sich auf Schätzwerte verlässt und dann, was nicht selten vorkommt, einen „Angstzuschlag“ drauflegt, riskiert, dass die Wärmepumpe zu groß dimensioniert ist. Das führt zu kurzen Laufzyklen: Das Gerät läuft, produziert in kurzer Zeit die geforderte Wärmeleistung und schaltet wieder ab.

Dieses kurze, aber häufige Takten geht zulasten der Lebensdauer. Ist die Wärmepumpe hingegen zu klein dimensioniert, läuft sie allzu oft an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Solche Effekte lassen sich vermeiden, wenn man das Auslegungstool mit korrekten Angaben füttert und die empfohlene Auslegung der Wärmepumpe übernimmt.

4. Warmwasserspeicher richtig dimensionieren

Auch bei der Auslegung des Warmwasserspeichers gibt es einige Dinge zu beachten. Zum einen sollte man klären, welche Art von Dusche die Hausbewohner nutzen. Während durch einen normalen Duschkopf 10 bis 12 l Wasser pro Minute fließen, gibt es Regenduschen mit riesigen Duschkopfflächen, die bis zu 50 l und mehr pro Minute ausschütten.

Klar, dass ein zu klein geratener Warmwasserspeicher schnell an seine Grenzen gerät, wenn vier Personen hintereinander eine solche Dusche benutzen. Spätestens der Vierte duscht kalt. Häufig steht beim Heizungstausch im Rahmen einer Sanierung die Frage im Raum, ob der Warmwasserspeicher, der bisher an eine Öl- oder Gasheizung angeschlossen war, weiter genutzt werden kann.

Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass die Oberfläche des Wärmetauschers zur Leistung der Wärmepumpe passt, denn die Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur ist bei einer Wärmepumpe geringer als bei einer Öl- oder Gasheizung.

Deshalb muss für die Versorgung von Gebäude und Warmwasserspeicher ein größerer Volumenstrom fließen, um die gleiche Heizleistung zu liefern. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein bestehender Speicher mit diesen veränderten Rahmenbedingungen nicht zurechtkommt, also ein neuer Speicher zu empfehlen ist.

5. Heizkörper prüfen

Natürlich gefällt jedem Bauherrn, der sein Bestandsgebäude saniert, die Idee, nicht nur den vorhandenen Warmwasserspeicher weiter zu nutzen, sondern auch die bereits installierten Heizkörper. Hier ist zu prüfen, ob sie für die Vorlauftemperatur der Wärmepumpe nicht zu klein sind.

Denn klar ist: Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto größer muss die Heizfläche sein. Sonst werden die Räume nicht ausreichend beheizt, Ärger mit dem Kunden ist programmiert.

Eher banal ist ein Problem, das im Alltag immer wieder auftaucht: Der Installateur hat im Vorfeld nicht auf die Abmessungen der bestellten Geräte geachtet, die Wärmepumpe oder der Speicher lassen sich aufgrund ihrer Größe nicht in den gewünschten Raum verbringen.

Bei den Geräten der Sole-Wasser-Serie alterra lässt sich der Kältekreis zum Einbringen einfach demontieren und wieder anbringen. Dadurch lassen sie sich auch unter schwierigsten Bedingungen installieren. © alpha innotec

Bei den Geräten der Sole-Wasser-Serie Alterra lässt sich der Kältekreis zum Einbringen einfach demontieren und wieder anbringen. Dadurch lassen sie sich auch unter schwierigsten Bedingungen installieren.

6. Die Leistung der Umwälzpumpe ausreichend dimensionieren 

Eine besondere Herausforderung kann im Zusammenhang mit sogenannten Hocheffizienz-Umwälzpumpen entstehen. Diese Geräte laufen nicht konstant, sondern regeln sich selbst anhand des im Umlauf befindlichen Volumenstroms ein. Werden beispielsweise mehrere Heizkörper gleichzeitig aufgedreht, gehen moderne leistungsgeregelte Wärmepumpen auf Höchstleistung, um die angeforderte Wärme zu liefern.

Zugleich muss auch die Umwälzpumpe ihre Leistung hochfahren, um die von der Wärmepumpe erzeugte Energie schnell abzuführen. Steuert die Wärmepumpe die Umwälzpumpe direkt mit, läuft im Normalfall alles glatt. Regelt sich die Umwälzpumpe aber selbst ein, kann es passieren, dass sie nicht schnell genug hochfährt.

Die Folge: Der Druck steigt, die Wärmepumpe geht auf Störung. Moderne Wärmepumpen regeln die Umwälzpumpe gleich mit ein. Dies geschieht über das sogenannte PWM-Signal (Pulsweitenmodulation).

Ein ähnlicher Effekt wie bei Hocheffizienzpumpen entsteht, wenn die Durchmesser der Rohrleitungen zu klein sind. In diesem Fall wird die Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf zu groß. Gleiches gilt, wenn der Wärmetauscher im Warmwasserspeicher zu klein ist: Die Energie kann nicht in ausreichendem Maße übertragen werden. Beides führt zu einer Hochdruckstörung, die Wärmepumpe schaltet ab.

Mehr zum Thema: 5 Fehler bei der Installation von Wärmepumpen

7. Schallemissionen bedenken

Immer wieder können außenstehende Luft-Wasser-Wärmepumpen bei unsachgemäßer Planung zum Zankapfel zwischen Nachbarn werden. Der Grund: zu hoher Schalldruck. Um dieses Problem erst gar nicht entstehen zu lassen, empfiehlt sich auch hier eine sorgfältige Planung, idealerweise unter Zuhilfenahme eines Schallrechners. Die zulässigen Schallemissionen sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, geregelt.

Vor Installation der Wärmepumpe ist beim zuständigen Bauamt zu klären, welches Baugebiet nach der TA Lärm vorliegt. Daran orientiert sich die maximal zulässige Schallbelastung. Entscheidend, neben den Schallemissionen der Wärmepumpe, sind die Konfiguration von Gebäuden und Wärmepumpe – zum Beispiel auch ob Wandmontage oder freistehend – sowie die Abstände zu den nächstliegenden Fenstern.

Dabei sind natürlich nicht nur die Abstände zum Nachbarn zu beachten, sondern auch die zum Besitzer der Wärmepumpe. Schließlich will auch er sich nicht durch seine neue Heizung gestört fühlen. Anhand der Konfiguration, der Abstände zu den Fenstern und der Vorgaben der TA Lärm berechnet der Schallrechner, wo welche Wärmepumpe problemlos betrieben werden kann.

8. Wärmequelle richtig berechnen

Bei Solewärmepumpen, die ihre Energie über einen in die Erde eingelassenen Flächenkollektor beziehen, ist darauf zu achten, dass die Wärmequelle nicht zu klein dimensioniert ist. Im Wesentlichen spielen hier zwei Parameter eine Rolle: zum einen das Verhältnis zwischen Wärmepumpenleistung und Größe des Kollektors, zum anderen die Beschaffenheit des Erdreichs, in dem sich der Kollektor befindet.

Diesem Erdreich entzieht die Anlage Wärmeenergie, was die umgebende Erde logischerweise abkühlt. Ist der Kollektor richtig dimensioniert und das Erdreich gut wärmeleitfähig, kann sich der Boden ausreichend regenerieren. Entzieht der Kollektor mehr Energie als nach strömt, kann das gegen Ende der Heizperiode – oder gar schon früher – dazu führen, dass die Wärmepumpe nicht genügend Energie bekommt.

Die Heizlastberechnung und die daraus folgende Auslegung der Wärmepumpe zeigt, wie viel Watt an Energie für den reibungslosen Betrieb erforderlich sind. Es ist anzuraten, mit diesem Wert einen Geologen zurate zu ziehen. Er kann berechnen, wie viel Watt sich pro Quadratmeter Kollektorfläche dem Erdreich entziehen lassen, ohne dass es die angesprochenen „Ermüdungsprobleme“ bekommt.

Für den Betrieb von Wasser-Wasser-Wärmepumpen ist die Wasserqualität wichtig. Diese Geräte nutzen Grund- oder Brunnenwasser als Energiequelle. Zeichnet sich dieses Wasser durch wenig Sauerstoff, einen niedrigen pH-Wert und eine hohe Konzentration an Eisenhydroxid und Manganoxid aus, kann es verockern: Eisenhydroxid fällt als weiche, braune Masse aus und lagert sich ab.

Die Rohrleitungen verstopfen, die Wärmequelle ist nicht mehr nutzbar, die Wärmepumpe geht auf Störung. Auch hier sollte vorab ein Geologe beziehungsweise ein Wasserprüflabor eingeschaltet werden. Sie können die Eisen- und Manganwerte bestimmen. Die für einen reibungslosen Betrieb maximal zulässigen Werte stehen in der Betriebsanleitung der Wärmepumpe.

Schließlich ist vor allem bei Geräten mit integrierter Umwälzpumpe zu beachten, dass der Druckverlust in den Rohrleitungen des Heizkreises oder der Wärmequelle die Leistungsfähigkeit der Pumpe nicht übersteigt. Zu klein gewählte Rohrquerschnitte oder zu lange Kreise führen zu einer Überschreitung der sogenannten freien Pressung. Die Wärmepumpe kann dann nicht mehr arbeiten. Wie hoch die freie Pressung der Pumpe ist, lässt sich dem technischen Datenblatt entnehmen. Sie ist mit dem Druckverlust im Heizkreis abzugleichen und muss auf jeden Fall größer sein.

Dieser Artikel von Sebastian Fischer und Daniel Then ist zuerst erschienen in SBZ Ausgabe: 14-2017.

Trösterteddys für das Klinikum Altmühlfranken

Wir unterstützen bereits zum zweiten Mal die Kinderhilfe Eckental GmbH mit ihrer Aktion

„Trösterteddys“ für kranke Kinder im Klinikum Altmühlfranken

In Gunzenhausen und Weißenburg!

Nicht-isolierte Leitungen: So lässt sich der Wärmeverlust zuverlässig eindämmen

Trotz Dämmpflicht gibt es noch immer zahlreiche unzureichend gedämmte Anlagen. Doch Sanierungsmaßnahmen lassen sich mit geeignetem Material schnell umsetzen.

Auch heute noch sind viele Rohrleitungen im Bestandsbau nicht oder nur unzureichend gedämmt. © Armacell

Auch heute noch sind viele Rohrleitungen im Bestandsbau nicht oder nur unzureichend gedämmt.

Der jährliche Wärmeverlust, der durch nicht gedämmte Verteilleitungen und Armaturen im Kellerbereich verursacht wird, kann bis zu einem Viertel des Jahres-Heizenergieverbrauchs eines Wohngebäudes betragen. Von den 39 Millionen Wohneinheiten in Deutschland befinden sich 75% in Gebäuden, die vor 1979 errichtet wurden – also vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung.

Nach der Energieeinsparverordnung 2002 hätten nicht nur veraltete Heizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2006 ausgetauscht, sondern auch Heizungs- und Warmwasserleitungen in nicht beheizten Räumen gedämmt werden müssen. Dieser Nachrüstverpflichtung sind jedoch längst nicht alle Hauseigentümer nachgekommen. Sie gilt für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude, also die sogenannten Nicht-Wohngebäude. Ein- oder Zweifamilienhäuser sind in der Regel nicht betroffen.

Investition in Sanierungsmaßnahmen schnell amortisiert

Wie eine Untersuchung der Armacell GmbH gezeigt hat, liegt gerade in Ein- und Zweifamilienhäusern ein großes Einsparpotenzial: Einfamilienhäuser besitzen den größten Anteil am Gebäudebestand und sind zu etwa 65% älter als 30 Jahre. Allein durch die Dämmung zugänglicher Rohrleitungen im Keller können in einem 140 m² großen Einfamilienhaus jährliche Einsparungen von bis zu 556 Euro erreicht werden. Die Installation hat sich bereits nach zwei Heizperioden bezahlt gemacht. Im Vergleich zu anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. der Fassadendämmung, amortisiert sich die Investition nicht nur sehr schnell, die nachträgliche Dämmung von Rohren kann auch ohne große Vor- oder Nachbereitung einfach und schnell umgesetzt werden.

Leicht zu verarbeitender Dämmstoff

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist neben der fachmännischen Montage durch den Sanitär- und Heizungsinstallateur der Einsatz eines effizienten und leicht zu verarbeitenden Dämmstoffs. Seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt haben sich die hochflexiblen Armaflex-Dämmschläuche auf der Basis synthetischen Kautschuks. Die Wärmeleitfähigkeit von l40°C = 0,036 [W/m∙K] für SH/Armaflex ist dabei hervorzuheben. Der hochflexible Schaumstoff mit Mikrozellstruktur erfüllt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und lässt sich selbst in schwierigen Einbausituationen gut verarbeiten. Für die Installation auf bestehenden Leitungen empfiehlt sich der Einsatz selbstklebender Schläuche. So lassen sich die Montagezeiten minimieren.

Einsparpotenzial durch Dämmung zugänglicher Rohrleitungen mit Armaflex für verschiedene Baualtersklassen Einsparpotenzial durch Dämmung zugänglicher Rohrleitungen mit Armaflex für verschiedene Baualtersklassen

Kaltes Wasser muss kalt bleiben

Auch Kaltwasserleitungen müssen zwingend gedämmt werden. In diesem Fall sorgt eine korrekt ausgelegte Dämmung dafür, dass das Kaltwasser auch kalt bleibt. Die unzulässige Erwärmung von Kaltwasserleitungen und Abkühlung von Warmwasserleitungen ist eine zentrale Maßnahme zur Vermeidung eines gesundheitsgefährdenden Anstiegs von Legionellen.

Die Bakterien sterben bei hohen Wassertemperaturen ab und vermehren sich bei niedrigen Temperaturen nur sehr langsam. Daher sollte Warmwasser im gesamten Bereich der Trinkwasseranlage stets Temperaturen oberhalb von 55 °C und Kaltwasser Temperaturen unterhalb von 25, besser 20 °C, aufweisen.

Die staub- und faserfreien Produkte von Armacell werden als Schlauch- und Plattenmaterial angeboten. © Armacell

Die staub- und faserfreien Produkte von Armacell werden als Schlauch- und Plattenmaterial angeboten.

Sicherheit gegen Durchfeuchtung

Da sich die Dämmeigenschaften von Isolierungen bei Durchfeuchtung verschlechtern und ungeeignete Materialien durch Tauwasserbildung schnell durchfeuchten, sollten zur Dämmung von Kaltwasserleitungen ausschließlich geschlossenzellige Materialien verwendet werden.

Offenzellige Materialien (ob mit oder ohne feuchtigkeitsundurchlässige Außenhaut) bieten keine ausreichende Sicherheit gegen Durchfeuchtung infolge Diffusion und können daher zur Tauwasserbildung führen. Auch hier sind Installateure mit elastomeren Dämmstoffen auf der sicheren Seite: Armaflex sorgt durch seine geschlossenzellige Materialstruktur und seinen hohen Wasserdampfdiffusionswiderstand dafür, dass der Zutritt von Feuchtigkeit und Luftsauerstoff unterbunden wird.

Die Dämmstoffe besitzen eine „eingebaute Dampfbremse“, das heißt, der Wasserdampfdiffusionswiderstand baut sich kontinuierlich – Zelle für Zelle – über die gesamte Materialdicke auf. So werden Diffusionsvorgänge auf ein Minimum reduziert und eine Durchfeuchtung des Materials ist dauerhaft auszuschließen.

Nicht nur die Rohrleitungen, auch Armaturen und Rohrschellen müssen nach EnEV gedämmt werden. © Armacell

Nicht nur die Rohrleitungen, auch Armaturen und Rohrschellen müssen nach EnEV gedämmt werden.

Kosten - Nutzen

Die Dämmung haustechnischer Anlagen ist eine der einfachsten und effizientesten Maßnahmen zur Energie-Einsparung. Allein die Dämmung der zugänglichen Leitungen in Kellergebäuden erlaubt erhebliche Energieeinsparungen. Gerade bei der nachträglichen Dämmung von Rohrleitungen kommt es darauf an, ein Material einzusetzen, das sich einfach und schnell verarbeiten lässt. Armaflex ist ein hochflexibler Dämmstoff mit einer geringen Wärmeleitfähigkeit.

Falls die Platzverhältnisse keine 100-Prozent-Dämmung erlauben, können Installateure bei diesem Material auch auf dünnere Dämmschichtdicken zurückgreifen. Für die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen empfiehlt sich insbesondere der Einsatz selbstklebender Schläuche: Sie lassen sich selbst unter schwierigen Baustellenverhältnissen problemlos über die Rohre schieben und anschließend verkleben. Gegenüber Standardmaterial lässt sich die Montagezeit um bis zu 50% reduzieren.

Energetische Anforderungen sind kein Kostentreiber im Wohnungsbau

Der Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau ist gering. Das belegt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).

Energetische Anforderungen sind kein Kostentreiber im Wohnungsbau © Fotolia/Wolfilser

„Es gibt keinen Grund, dass der Koalitionsvertrag die energetischen Anforderungen an das Bauen in Deutschland mit dem Verweis auf steigende Mieten einfriert. Im Gegenteil: Das Gutachten zeigt, dass sich hohe rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz nicht ausschließen müssen“, kommentiert Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE.

Das Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) verdeutlicht, dass klimafreundliches Bauen keine Frage der Kosten sein muss. So war das Gebäudeenergierecht in den Jahren 2000 bis 2014 lediglich für 6 der insgesamt 36%-igen Baukostensteigerungen verantwortlich. Der überwiegende Teil von 30% der Kosten stammte durch andere Anforderungen an Gebäude. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 stiegen die Investitionen in energiebedingte Bauteile maximal noch einmal um rund 3%.

Mangel an geeigneten Flächen

Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist der entscheidende Engpassfaktor für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in vielen Regionen und Städten nicht das Energierecht, sondern der Mangel an geeigneten Flächen und mangelnde Bebauung vorhandener Grundstücke. Zudem hat die ARGE Kiel weitere 41 nicht energiebedingte Faktoren identifiziert, die zum Preisanstieg der vergangenen Jahre beigetragen haben.

„Höhere energetische Standards können sogar günstiger erreicht werden, wenn man Heizungstechnik und Gebäudegestaltung intelligent kombiniert und Fördermittel in Anspruch nimmt“, betont Röttgen. Die Baupraxis beweise, dass über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards unkompliziert und mit marktüblichen Technologien problemlos erreichbar seien.

„Die künftige Bundesregierung sollte dem Bekenntnis zum Klimaschutzplan 2050 im Koalitionsvertrag auch dessen konkrete Umsetzung im Heizungskeller folgen lassen. Die aktuell geltenden energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand sollten daher angehoben und nicht verwässert werden. Die Spielräume sind gegeben, wie das Gutachten eindrücklich zeigt“, so Röttgen.

5 Fehler bei der Verlegung von Fußbodenheizungen

Flächenheizungen sind im Neubau Standard. Trotzdem gibt es immer wieder Probleme, die zu Ärger mit dem Kunden führen oder teure Nacharbeiten erfordern.

5 Fehler bei der Verlegung von Fußbodenheizungen © pressdigital/thinkstock

Gerade bei Routineaufgaben schleicht sich gerne einmal der ein oder andere Fehler ein. Bei einer Fußbodenheizung kann das weitreichende Folgen haben, da eine Fehlerbehebung oft mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Negative Folgen sind beispielsweise:

  • Höhere Vorlauftemperaturen aufgrund unzureichender Wärmeleistung
  • Überhitzung von Räumen durch Verteiler-Zuleitungen
  • Ungleichmäßige Wärmeverteilung aufgrund hydraulischer Probleme

Wenn Sie als Fachmann auf der sicheren Seite sein wollen, vermeiden Sie auf jeden Fall die folgenden fünf Fehler bei der Verlegung von Fußbodenheizungen:

1. Zu große Verlegeabstände 

Fehlt eine raumweise Heizlastberechnung oder wird diese nicht beachtet kann es bei der Verlegung der Fußbodenheizung zu zu großen Verlegeabständen kommen. Im Ergebnis wird der Raum nicht warm genug, die Vorlauftemperatur muss erhöht werden und die Effizienz des Wärmeerzeugers sinkt. Außerdem sinkt die Behaglichkeit, da keine gleichmäßige Erwärmung des Bodens erfolgt. Der Verlegeabstand sollte also nicht zu groß gewählt werden. 

2. Keine Randzonen definiert

In den sogenannten Randzonen, also an Außenwänden oder in den Bereichen vor Terrassentüren wird auf Grund der geringeren Oberflächentemperaturen der Umgebungsflächen die Wärme anders empfunden. Um die kälteren Temperaturen in diesen Bereichen mit der Fußbodenheizung aufzufangen, werden höhere Oberflächentemperaturen und somit geringere Rohrabstände benötigt. Achten Sie also darauf, wo sich solche Randzonen befinden.

3. Überhitzung durch Zuleitungen

Gerade im Bereich des Verteilers für die Fußbodenheizung sammeln sich viele Leitungen. Oft ist der Verteiler in der Diele installiert, die einen geringen Wärmebedarf hat. Allein durch die Zuleitungen zu den anderen Räumen kann es schon zu einer Überheizung der Diele kommen. Außerdem ist eine Temperaturregelung des Bereichs dadurch praktisch unmöglich. Denn immer dann, wenn in einem anderen Raum eine Wärmeanforderung vorliegt, wird durch die Zuleitung zwangsweise auch die Diele erwärmt. Zur Lösung bieten Hersteller mittlerweile Möglichkeiten an, die Zuleitungen zu dämmen oder diese in die Dämmschicht des Bodens zu integrieren.

4. Zu lange Heizkreise oder zu große Längenunterschiede

Werden einzelne Heizkreise zu lang oder besteht ein erheblicher Längenunterschied zwischen unterschiedlichen Kreisen, kommt es zu hydraulischen Problemen: Der eine Kreis wird zu stark durchströmt, während beim anderen der Durchfluss zu gering ist. Außerdem kommt es bei zu langen Heizkreisen zu einer übermäßigen Abkühlung zwischen Vor- und Rücklauf. Achten Sie also darauf, möglichst gleich lange Heizkreise zu verlegen und die vorgegebene Maximal-Länge pro Heizkreis nicht zu überschreiten. Das erleichtert auch den hydraulischen Abgleich.

5. Falscher Rohrdurchmesser

Es ist keine gute Idee, Rohrrestbestände in einer anderen Dimension als berechnet zu verwenden, da dies das gesamte System beeinflusst. Denn eine falsche Rohrdimension verändert die Fließgeschwindigkeit, den Durchfluss und letztlich auch die Wärmeabgabe. Berechnungen zum hydraulischen Abgleich, zum Raumwärmebedarf oder zu den Einstellungen des Wärmeerzeugers stimmen eventuell nicht mehr. Halten Sie sich also an die Planungsvorgaben. Eine Installation nach Erfahrungswerten, wie es gerade im Einfamilienhaus oder bei der Sanierung oft gemacht wird, ist immer ungenauer und mit mehr Risiko behaftet, als eine Installation nach Berechnung.

Wärmepumpen-Praxistest: Die Effizienz ist niedriger als erwartet

Zwei Jahre lang wurde die Effizienz von 16 Elektro-Wärmepumpen gemessen. Das Ergebnis enttäuscht: Die Mehrzahl erreichte nicht die erwarteten Jahresarbeitszahlen. Warum?

Wärmepumpen-Praxistest: Die Effizienz ist niedriger als erwartet © Bundesverband Wärmepumpe (BWP)

Das Programm „Modellprojekte im Effizienzhaus Plus-Standard“ des Bundesbauministeriums (BMUB) förderte u. a. Wohnneubauten, die übers Jahr saldiert mehr Energie aus erneuerbaren Quellen auf dem Grundstück generieren, als sie für ihren Betrieb benötigen. Konkret müssen sowohl ein negativer Jahres-Endenergie- als auch ein negativer Jahres-Primärenergiebedarf bilanziell erreicht werden.

Die 37 über ganz Deutschland verteilten Modellprojekte werden einzeln messtechnisch evaluiert und im Rahmen eines wissenschaftlichen Begleitprogramms durch das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP ausgewertet. hauste.de stellt nachfolgend die Ergebnisse des IBP-KurzberichtsEnergieeffizienz elektrisch angetriebener Wärmepumpen - Praxisergebnisse aus dem Monitoring “ vor

Wärmeversorgung vorzugsweise mit Elektro-Wärmepumpen

Zur Deckung des Nutzwärmebedarfs der Demonstrationsvorhaben werden vorzugsweise elektrisch angetriebene Wärmepumpen (32) mit den Wärmequellen Erdreich (13), Luft (12) und Wasser (7) als Wärmeerzeuger eingesetzt. Die Heizleistung der installierten Anlagen bewegt sich zwischen 1,5 kW und 20 kW im Einfamilienhaus und von 7 kW bis 120 kW im Mehrfamilienhaus.

16 Modellvorhaben mit einer abgeschlossenen zweijährigen Messperiode verfügen über eine ausreichende Datenmenge, um die mittlere Jahresarbeitszahl (JAZ) der eingesetzten Wärmepumpenanlagen zu bestimmen. Die JAZ gibt das Verhältnis der abgegebenen Wärmemenge zur aufgenommenen elektrischen Energie wieder. Die im praktischen Betrieb ermittelte Arbeitszahl kann dabei nicht unmittelbar mit der Planungsgröße COP verglichen werden, da diese im Labor ausschließlich für das Wärmepumpenaggregat bestimmt wird, aktuelles Nutzerverhalten und Klimabedingungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Bild 1: Schematische Darstellung der Bilanzräume 1, 2 und 3 zur Bestimmung der Arbeitszahl einer Wärmepumpe in der Praxis. © Fraunhofer IBP

Bild 1: Schematische Darstellung der Bilanzräume 1, 2 und 3 zur Bestimmung der Arbeitszahl einer Wärmepumpe in der Praxis.

Mittlere JAZ nur bei 2,6 (Luft-WP) und 3,2 (Erd-WP)

Ausgewertet wurden vom IBP die über das reine Wärmepumpenaggregat hinausgehenden Bilanzräume 2 und 3 (siehe Bild 1).

Für 15 Anlagen konnte nach der zweijährigen Monitorringphase die mittlere praktische JAZ für den Bilanzraum 2 bestimmt werden, welcher die abgegebene Wärmemenge der Wärmepumpe (inkl. optionalem Heizstab) berücksichtigt. Dabei wurde für sieben Anlagen die JAZ für ein Jahr bestimmt und für acht Anlagen für zwei Messjahre. Hier die Resultate (siehe auch Bild 2):

  • Die Luft-Wärmepumpen zeigen eine relativ gleichmäßige Verteilung der JAZ im Bereich zwischen 1,9 und 3,3. Im Mittel liegt die JAZ bei 2,6.
  • Bei den Erdreich-Wärmepumpen fiel die JAZ mit 3,2 im Mittel erwartungsgemäß größer aus. Die mittleren praktischen JAZ schwanken zwischen 2,0 und 4,6.
  • Für die beiden Wasser-Wärmepumpen schwankt die JAZ zwischen 2,7 und 4,4; im Mittel beträgt sie 3,2.

Die praktische JAZ für den Bilanzraum 3, der den gesamten Wärmepumpenkreislauf umfasst, fällt noch einmal geringer aus: die mittleren Werte liegen zwischen 1,5 für Wasser-, 2,2 für Luft- und 2,5 für Erdreich-Wärmepumpen. Berücksichtigt wurden hierbei die gesamte. Heizungs- und Trinkwarmwasserverteilung (mit allen Pumpen) sowie die Speicherverluste.

Zwischen-Fazit des IBP

Zur Einordnung der Ergebnisse wurde das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) herangezogen. Zur Förderung von Wärmepumpen verlangt es einen Zielwert der JAZ von 3,3 für Luft-Wärmepumpen (inkl. Warmwasserbereitung) und für alle anderen Wärmepumpenarten eine JAZ von 3,8. Nur wenige Anlagen erreichen in der Monitoringphase die Zielwerte des EEWärmeG.

Bild 2: Ermittelte Jahresarbeitszahlen (JAZ) für den Bilanzraum 2 im Rahmen des IBP-Praxis-Monitorings. © Fraunhofer IBP

Bild 2: Ermittelte Jahresarbeitszahlen (JAZ) für den Bilanzraum 2 im Rahmen des IBP-Praxis-Monitorings.

Wichtigste Ursachen für niedrige Wärmepumpen-Effizienz

Die Forscher des IBP stellten im Rahmen ihrer Ergebnisanalyse fest, dass sich während und nach dem Monitoring für fast alle Anlagen Verbesserungspotenziale zeigten. Demnach wurden einige Systeme bereits im ersten Messjahr komplett ersetzt. Zudem erfolgten Nachjustierungen bei den Betriebsparametern (z. B. Einstellung der Vorlauftemperaturen).

Laut IPB waren aufgrund begrenzter Messdaten nicht bei allen Anlagen die Gründe der Ineffizienzen im Detail analysierbar. Herausgearbeitet wurden jedoch folgende, symptomatische Ursachen für eine niedrigere Effizienz in der Praxis:

  • Heizungsrelevante Anlagenteile waren oft ganzjährig in Betrieb und verursachten dadurch erhöhte Stand-by-Verluste.
  • Gegenüber der normgerechten Auslegung waren um bis zu 3 K höhere Innenraumtemperaturen und ein erhöhter Trinkwarmwasserverbrauch festzustellen. Daraus resultierten höhere Systemtemperaturen.
  • Fehlende Optimierung in den Regelstrategien beeinflussten die JAZ.
  • Geforderte erhöhte Systemtemperaturen im Mehrfamilienhausbereich zur Vermeidung von Legionellenbildung in der Trinkwarmwasserbereitung führten zu einer geringen JAZ.
  • Überdimensionierung und unzureichend einregulierte Netzhydraulik können das energetische Verhalten der Wärmepumpenanlage negativ beeinflussen.
  • Der Anteil des Energieaufwands für die Bereitstellung der Wärme zur Trinkwarmwassererzeugung erhöht sich mit besser werdendem Wärmeschutz der Gebäude. Dies wirkt sich negativ auf die Jahresarbeitszahl aus. In Gebäuden mit KfW40-Standard sind daher tendenziell schlechtere JAZ vorzufinden als in KfW55-Gebäuden.

Empfehlungen für Planer, Handwerker, Hersteller, Verbände

Für die Branchenpraxis formulierten die Autoren der IBP-Forschungsergebnisse folgende Empfehlungen:

  • Künftig noch mehr Wert auf die umfassende und kontinuierliche Schulung von Planern und Handwerkern legen. Kernziel soll sein, eine fundierte Planung und Ausführung der Anlagen sicherzustellen, welche die Abhängigkeit zwischen den Komponenten des hydraulischen Gesamtsystems, dem Nutzereinfluss und dem energetischen Niveau des Gebäudes berücksichtigt und optimiert.
  • Zur Überprüfung der Systeme im eingebauten Zustand sowie zur Effizienzsteigerung im Betrieb hat sich Monitoring als sinnvolles und notwendiges Instrument erwiesen. Dabei sollte das Monitorringkonzept frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden werden; Messdaten sollten in den ersten Betriebsjahren kontinuierlich zur Optimierung ausgewertet werden.
  • Die Abgabe einer Performancegarantie für das Gesamtsystem wurde seitens der Hersteller bisher abgelehnt, ist jedoch aus Verbraucherschutzüberlegungen anzustreben.
  • Zu einer nachhaltigen Effizienzsteigerung der Wärmepumpenanlagen in der Praxis können zudem beitragen: die Planung einfacher, robuster Systeme und verständliche Nutzer-Informationen.
  • Die in Kürze erscheinende VDI 4645 („Planung und Dimensionierung von Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern“) könnte helfen, als Qualitätsbaustein die Planung und Ausführung von Wärmepumpen zu verbessern.

Koalitionsvertrag springt energiepolitisch zu kurz

Enttäuscht zeigt sich der größte deutsche Energieberaterverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. vom Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. „Die Energiepolitik wird stiefmütterlich behandelt und längst nötige Weichenstellungen bleiben aus", resümiert der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig. Lobenswert seien jedoch die Pläne zur Verstetigung der Förderlandschaft sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen.

Das Vorhaben, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 mittels einer am Leitprinzip „Efficiency First" orientierten sektorenübergreifenden Energieeffizienzstrategie um 50 Prozent zu senken höre sich laut Leppig zwar ambitioniert an. Allerdings fehlt dem GIH-Vorsitzenden der Glaube, dass die vorgesehenen Maßnahmen dafür hinreichend sind: „Problematisch ist vor allem, dass der Weg zum Niedrigstenergiegebäude nicht gegangen wird. Die EU-Anforderungen an Gebäude sind auf Basis der aktuellen energetischen Vorgaben für Bestand und Neubau schlichtweg nicht erreichbar. Dem hätte mit der nun geplanten Zusammenlegung bestehender Gesetze und Verordnungen in ein neues Gebäudeenergiegesetz begegnet werden können."

Dass die Koalitionäre laufende Programme zur Förderung der Energieeffizienz evaluieren und optimieren wollen nimmt der GIH-Verband genauso positiv auf wie den Plan, die Fördermittel auf dem derzeitigen Niveau zu stabilisieren. „Nach unserer Erfahrung ist die Verlässlichkeit bei Fördermitteln ein wichtiger Faktor um Immobilienbesitzer zu einer Modernisierung zu bewegen", so Leppig. Weitere lobenswerte Schritte in die richtige Richtung seien der adressatengerechte Ausbau der Energieberatung sowie die Einführung einer steuerlichen Sanierungsförderung. Leppig: „Letztere steht ja schon lange im Raum und ist mehr als überfällig."

Bauchschmerzen bereitet dem Verband jedoch die angedachte Fokussierung künftiger gesetzlicher Vorgaben auf CO2-Emissionen. „Wir treten ganz klar für eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden ein, also von Hülle und Technik. Der CO2-Ausstoß darf gerne als eine zusätzliche Anforderung aufgenommen werden", so Leppig. Würde ausschließlich auf die CO2-Einsparung geachtet, könne dies zu Lasten des Wärmeschutzes an der Gebäudehülle gehen. Fraglich sei auch, ob es im CO2-Gebäudesanierungsprogramm langfristig Sinn mache, den Austausch alter und ineffizienter Heizungsanlagen gegen moderne und hocheffiziente Heizungen zu fördern, die aber immer noch mit ausschließlich fossilen Brennstoffen arbeiten.

Berlin, 8. Februar 2018

Welche Mängel und Schäden an Fenstern muss der Endkunde tolerieren?

Die Bewertung von Mängeln und Schäden erfolgt häufig anhand der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“. Gutachter bezweifeln, dass die Richtlinie gegenüber Endkunden als Maßstab ausreicht.

Auch Saugerabdrücke, die nur auf einer kondensierten Scheibe sichtbar sind, können einen Mangel darstellen. © Wolf-Dietrich Chemieleck

Auch Saugerabdrücke, die nur auf einer kondensierten Scheibe sichtbar sind, können einen Mangel darstellen.

Stellen wir uns zwei unterschiedliche Szenarien vor, die man von der täglichen Arbeit auf der Baustelle kennt.

  1. Das Haus ist im Bau. Die Fenster werden geliefert und eingebaut. Die Scheiben weisen im Scheibenzwischenraum nun Schmutz und sichtbare Saugerabdrücke auf. Hierbei handelt es sich offensichtlich um einen Mangel, der dann vorliegt, wenn der Käufer nicht erhalten hat, was vereinbart wurde oder was er erwarten konnte.
  2. Das Haus ist zum Bezug fertig. Die Endreinigung ist durchgeführt. Die Scheiben weisen Kratzer auf. In diesem Fall handelt es sich vermutlich um einen durch Sachverständige zu beurteilenden Schaden.

Der Lieferant bzw. Handwerker nimmt die Beurteilung, z. B. von Kratzern, häufig nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“ vor. Ist das zulässig?

Was muss ein Fensterglas leisten?

Transparente Verglasungen von Fenstern und Fassaden haben neben der Erfüllung der technischen Anforderungen primär die Aufgabe, Licht in den Raum zu lassen und eine ungehinderte Durchsicht von innen nach außen zu ermöglichen.

Eine Bewertung von Auffälligkeiten und optischen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Kratzern, sollte nach dem Gesichtspunkt erfolgen, inwieweit die Funktion der Gläser, etwa die Durchsicht, bei normaler Nutzung behindert oder beeinflusst wird. Entscheidend bei der Beurteilung ist die Durchsicht durch die Scheibe und nicht die Aufsicht.

Die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“ ist von interessierten Kreisen erarbeitet worden, deren Hauptaugenmerk darauf ausgerichtet ist, unvermeidbare oder nur mit sehr großem Aufwand vermeidbare Beeinträchtigungen von hochwertigen Baugläsern bis zu einer bestimmten Größenordnung zuzulassen.

Es handelt sich demnach um eine Anwendungsrichtlinie innerhalb der Beziehung zwischen Hersteller und Verarbeiter von Glasprodukten.

Die Richtlinie ist keine anerkannte Regel der Technik!

Aber was gilt nun gegenüber dem Endkunden? Die Richtlinie ist kein Regelwerk für die Beziehung zwischen Lieferanten und Endabnehmern. Anderes gilt nur, wenn die Beurteilung von Mängeln und Schäden an Verglasungen nach dieser Richtlinie vertraglich vereinbart wurde.

Die Richtlinie ist keine Norm, die als anerkannte Regel der Technik gelten kann, auch wenn sie inzwischen langjährig existiert. Sie dient als Hilfsmittel bei der Bewertung von zumutbaren oder nicht zumutbaren Beeinträchtigungen.

Saugerabdrücke, die nur bei Sonnenschein sichtbar sind … © Wolf-Dietrich Chemieleck

Saugerabdrücke, die nur bei Sonnenschein sichtbar sind …

Dies bedeutet keinesfalls, dass Glasfehler und optische Erscheinungen unterhalb der hierin beschriebenen Grenzen keine Mängel oder Schäden darstellen. Sind also Kratzer oder andere Beeinträchtigungen vorhanden, so wird mit dieser Richtlinie lediglich eine Hilfestellung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit gegeben.

Die Beurteilung der Auswirkung von Beeinträchtigungen ist von einem Sachverständigen vorzunehmen.

… können ebenfalls wie Kratzer, die nur im Sonnenlicht zu sehen sind, als Mangel gewertet werden. © Wolf-Dietrich Chemielecks

… können ebenfalls wie Kratzer, die nur im Sonnenlicht zu sehen sind, als Mangel gewertet werden.

Anwendung der Richtlinie

In der Richtlinie ist vorgegeben, dass die Beurteilung zum Beispiel nur bei diffusem Licht, das heißt bei Bewölkung erfolgen darf.

Aus Sachverständigensicht kann jedoch nicht ignoriert werden, dass über das Jahr gesehen sehr häufig die Sonne scheint und mögliche Beeinträchtigungen nur dann deutlich sichtbar sind. Die Beurteilung kann aus diesem Grund sehr wohl auch bei Sonnenschein erfolgen.

Sind zum Beispiel Saugerabdrücke auf dem Glas vorhanden, die nur auf einer regenfeuchten Glasoberfläche sichtbar werden, heißt es in einer Urteilsbegründung des Amtsgericht Iserlohn unter anderem:

„… Unmittelbarer Zweck einer Fensterscheibe ist es zu isolieren und die Durchsicht zu gestatten. Dem Einbau einer Fensterscheibe liegen jedoch letztlich auch ästhetische Erwägungen zugrunde. … Auch Kreise in einer geringen Anzahl begründen einen Mangel. … Bei der Beurteilung eines Sachmangels legt das Gericht die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas nicht zugrunde. … Sie wurde von den Parteien des Rechtsstreits auch nicht in dem Werkvertrag einbezogen. Schließlich ist die Richtlinie auch nicht zur Beurteilung der Frage zugrunde zu legen, was die übliche Beschaffenheit eines Werkes darstellt.“

Ähnlich dürfte die Begründung lauten, wenn Saugerabdrücke oder Kratzer nur bei Sonnenschein sichtbar sind. Hier ist auch deren Art und Größe zu berücksichtigen.

Bei der Beurteilung sollte unter anderem auch die Raumnutzung mit einfließen. So ist zum Beispiel eine Verglasung in einem Badezimmerfenster oder das Fenster eines Abstellraums anders zu beurteilen, als eine Verglasung in einem Büro oder ein großflächiges Wohnraumfenster.

Bei Fällen, in denen nicht auf objektive Beurteilungskriterien zurückgegriffen werden kann, bleibt es dem Sachverständigen vorbehalten eine Beurteilung der Zumutbarkeit, unter Umständen auch unter dem Gesichtspunkt des Üblichen vorzunehmen. Die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“ kann hier allenfalls eine Hilfestellung leisten,

Doch die letztendliche Beantwortung der Frage nach der Mangelhaftigkeit eines Werkes ist eine Rechtsfrage, die nur ein Gericht auf Grundlage eines von einem Sachverständigen vorgelegten Gutachtens beantworten kann.

Die Autoren vom SAK Glas

Der Sachverständigen Arbeitskreis Glas (SAK Glas), besteht aus neutralen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf dem Fachgebiet Glas und Glasanwendungen. Die Mitglieder sind

  • öBuV Dieter Balkow, Aachen
  • öBuV Wolf-Dietrich Chemieleck, Witten
  • öBuV Dr. Reinhold Marquardt, Vöhl
  • öBuV Hans-Herbert Zimmermann, Mülheim/Ruhr

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in der Glaswelt 01-2018.

5 Fehler bei der Planung von PV-Anlagen

Trotz sinkender Einspeisevergütungen sind PV-Anlagen attraktiv für Hausbesitzer, die ihr eigenes Haus mit Strom versorgen möchten. Bei Planung und Montage müssen die Installationsbetriebe aber kritische Fehler vermeiden.

5 Fehler bei der Planung von PV-Anlagen © Fotolia / wichientep

Wurden Photovoltaik-Anlagen in der Vergangenheit hauptsächlich wegen der Einspeisevergütung als Geldanlage installiert, ist mittlerweile ein Umdenken erfolgt. Umso wichtiger wird die vorausschauende Planung der Anlage. 

Verfügbare Dachfläche nicht genau ausgemessen

  • Tatsächlich sollte hier ein genaues Aufmaß vor Ort erfolgen. Alte Pläne können zwar als Anhaltspunkt dienen, sind aber oft ungenau oder Änderungen wurden nicht dokumentiert.

Keine genaue Bedarfsermittlung

  • Um die Kosten der Anlage nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sollte der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt werden. PV-Anlagen rechnen sich heute hauptsächlich über die Eigennutzung des erzeugten Stroms. Am meisten profitiert der Eigentümer in der Kombination mit einem Stromspeicher. Trotzdem führt eine zu große Anlage nur zu unnötigen Mehrkosten.

Statik nicht berechnet

  • Auch wenn einzelne PV-Kollektoren kein sehr hohes Gewicht haben, kommt in der Summe doch einiges zusammen. Gerade bei älteren Gebäuden sollte hier im Vorfeld eine Statikberechnung durchgeführt werden, damit es keine Probleme mit der Tragfähigkeit des Daches gibt.

Unzureichende Befestigung

  • Gerade in windstarken Gebieten ist die richtige Befestigung der Kollektoren essentiell. Falsche oder unzureichende Befestigungen können im besten Fall zu Schäden am Dach oder am Kollektor führen. Im schlechtesten Fall zu Personenschäden durch herabfallende Kollektoren.

Falsche elektrische Planung

  • Sowohl die Anordnung der Strings als auch die richtige Dimensionierung  der Wechselrichter sind für den späteren Betrieb wichtig. So kann eine falsche Auslegung zu Minderleistung der Anlage führen.

5 Fehler beim hydraulischen Abgleich

Obwohl der hydraulische Abgleich längst Pflicht ist, führt ihn aus Unsicherheit immer noch nicht jeder Fachmann durch. Diese typischen Fehler führen dann leicht zu Folgekosten.

5 Fehler beim hydraulischen Abgleich © ZVSHK

Ein hydraulischer Abgleich nach Gefühl stimmt in den seltensten Fällen. Die Folgen können aber weitreichend sein, wie z.B.:

  • Höherer Energieverbrauch, da die Wärme nicht gleichmäßig verteilt wird
  • Die gewünschten Temperaturen werden nicht in jedem Raum erreicht
  • Fließgeräusche auf Grund zu hohen Volumenstroms

Wenn Sie als Fachmann auf der sicheren Seite sein wollen, vermeiden Sie auf jeden Fall die folgenden fünf Fehler beim hydraulischen Abgleich:

1. Das falsche Verfahren anwenden

Ist ein hydraulischer Abgleich als Voraussetzung für eine KfW- oder Bafa-Förderung notwendig, muss der Fachmann auf das in den Förderrichtlinien vorgeschriebene Verfahren achten. Unterschieden werden:

  • Das vereinfachte Verfahren A bei dem eher „abgeschätzt“ wird.
  • Das Verfahren B mit ausführlicher Heizlastberechnung nach DIN 12831.

Eine tabellarische Übersicht (siehe unten), wann welches Verfahren angewendet werden muss, sowie weitere hilfreiche Materialien, z. B. Nachweisformulare zum hydraulischen Abgleich, bietet die VdZ hier.

Tipp: Immer auf der sicheren Seite - auch rechtlich - ist der Fachmann, wenn er das Verfahren B durchführt.

2. Keine Heizlastberechnung

Auch wenn die Heizlastberechnung aufwendig ist, trotzdem bleibt sie sinnvoll. Für Verfahren B ist die Berechnung dringend notwendig. Das Verfahren A funktioniert ohne Heizlastberechnung, liefert aber nur ungenaue Werte.

3. Fehler beim Verfahren A

Wurden an einem Gebäude bereits in der Vergangenheit energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, lässt sich die richtige Baualtersklasse nach Verfahren A nur schwer bestimmen. Modernisierungsmaßnahmen sind aber dringend zu berücksichtigen, da diese die Heizlast des Gebäudes erheblich ändern können. So kann es beim Vergleich der beiden Verfahren zu deutlichen Abweichungen - bis zu 100% oder mehr - kommen. Diese werden noch verstärkt, wenn falsche Annahmen zu Grunde gelegt werden.

4. Keine Kontrolle der Heizflächen

Die eingebauten Heizflächen sollten vor dem hydraulischen Abgleich überprüft werden. Zum einen sollten Sie darauf schauen, ob die Wärmeabgabe an den Raum frei erfolgen kann oder ob Verkleidungen oder ähnliches das verhindern. Außerdem sollte der Eigentümer auf sichtbare Korrosion hingewiesen werden. Es kann auch nötig sein, einzelne Heizkörper auszutauschen, da sie nach einem hydraulischen Abgleich eventuell nicht mehr genug Wärmeleistung für den Raum erbringen.

5. Keine ergänzenden Maßnahmen durchführen

Im Rahmen des hydraulischen Abgleichs sollte der Fachmann immer das Gesamtsystem im Blick haben. Dazu gehören z. B. folgende, ergänzende Maßnahmen:

  • Nicht voreinstellbare Heizkörperventile müssen durch neue Modelle ersetzt werden. Auch die Umrüstung von einzelnen Thermostatventilen auf ein Einzelraumregelsystem kann sich anbieten, falls der Kunde mehr Komfort wünscht.
  • Ist noch eine alte ungeregelte Umwälzpumpe verbaut, empfiehlt es sich, sie gegen ein Hocheffizienzmodell zu tauschen. Fördergeld dafür gibt es vom Bafa.
  • Wird ein neuer Heizkörper benötigt, ist es ratsam über die Aufbereitung des Heizungswassers nachzudenken

Wie Sie Schimmelpilzbefall im Haus vorbeugen und beseitigen

Zukunft Altbau gibt Tipps zur Verringerung des Schimmelrisikos: Bauliche Maßnahmen und eigenes Verhalten können helfen. Energieberater unterstützen bei der energetischen Sanierung.

Schimmel in Gebäuden ist ein Indiz für schlechtes Raumklima und kann die Gesundheit der Bewohner ernsthaft beeinträchtigen. Richtiges Verhalten und energetische Sanierungsmaßnahmen verringern diese Gefahr erheblich. Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hat dazu ein neues Merkblatt veröffentlicht. Es zeigt auf, wie Gebäudeeigentümer und -nutzer Schimmelpilzbefall verhindern und beseitigen können. Wichtig ist vor allem das regelmäßige Stoß- und Querlüften der Räume, um die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu befördern. Darüber hinaus bieten gezielte Dämmmaßnahmen Schutz vor den meist grauen und schwarzen Flecken. Ist Schimmelpilzbefall in kleinerem Umfang bereits vorhanden, können die Bewohner selbst aktiv werden. Hat der Fleck eine Fläche von mehr als 0,5 Quadratmeter, müssen Profis das Problem beseitigen. Anschließend sollte die Ursache behoben werden.

Häufigste Ursache ist ungenügende oder fehlende Dämmung

Die Ursachen für Schimmel sind vielfältig. Neben direkt ins Gebäude eingebrachter Feuchtigkeit durch undichte Dächer, defekte Wasserleitungen und Regenrohre gibt es verschiedene Schwachstellen an der Gebäudehülle, die ein Risiko für Schimmelbildung darstellen. Die häufigste Ursache für die gefürchteten Flecken sind schlecht oder ungedämmte Gebäude, bei denen beispielsweise Gebäudeecken innen besonders abkühlen. Wenn dann noch im Winter erhöhte Luftfeuchtigkeit nicht konsequent nach außen weggelüftet wird, wächst der Schimmelpilz auf allen Baumaterialien, die ihm eine entsprechende Nähstoffbasis bieten.

„Typische Beispiele sind Schimmelecken in nicht ausreichend belüfteten und kühl gehaltenen Schlafzimmern“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Wenn Schäden immer wiederkehren, sind energetische Sanierungsmaßnahmen angebracht. Hierfür sollte ein Sachverständiger, der Erfahrung in der Beurteilung von Schimmelpilzbefall besitzt, zu Rate gezogen werden. 

Thermo-Hygrometer zur Kontrolle der Luftfeuchtigkeit

Gebäudeeigentümer können aber auch durch eigenes Verhalten das Schimmelrisiko senken. Mit frischer Luft und gleichmäßig verteilter Wärme wird überschüssige Feuchtigkeit aus den Räumen weggelüftet. Ein Thermo-Hygrometer hilft, um die Luftfeuchte im Blick zu behalten. „Empfohlen sind 20 Grad Celsius und weniger als 50 Prozent relative Luftfeuchtigkeit während der Heizperiode“, erläutert Hettler.

Wenn die Luftfeuchtigkeit steigt – etwa durch kochen und duschen – ist ein Stoß- und Querlüften der Räume eine gute Möglichkeit, um die Feuchtigkeit zu reduzieren, ohne Wände und Böden auszukühlen. Auch Wäschetrocknen in der Wohnung ist problematisch: So wird viel Feuchtigkeit in die Wohnung gebracht. Grundsätzlich gilt: Je schlechter die Innenseite der Außenwände belüftet sind, desto anfälliger sind sie für Schimmel. Kühle Wände sollten daher nicht mit Möbeln verstellt werden.

Sanierungsplan bei größerem Schimmelpilzbefall

Ist eine betroffene Fläche kleiner als etwa 70 mal 70cm, können Eigentümer den Schimmel mit einer entsprechenden Ausrüstung und dem richtigen Mittel selbst beseitigen. Manche Menschen sollten das jedoch nicht tun: „Allergiker, Asthmatiker oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem sollten eine Schimmelbehandlung auf keinen Fall selber durchführen“, so Hettler. Größerer Schimmelpilzbefall ist dagegen ein klarer Fall für den Fachmann. Qualifizierte Dienstleister sollten Eigentümer ganzheitlich beraten und einen neutralen, mindestens zweitägigen Ausbildungslehrgang bei einem Fachverband nachweisen können.

Zu einem fundierten Sanierungsplan gehören vier Stufen:

  • Erstens eine ausführliche Prüfung des Schimmelverdachts.
  • Zweitens Schutzmaßnahmen, wie das Abdecken befallener Stellen oder gar die Sperrung betroffener Räume.
  • Drittens eine fachgerechte Sanierung, bei der Experten die befallenen Materialien entfernen und den Sanierungsbereich gründlich reinigen.
  • Viertens schließlich die Ursachenbehebung, zum Beispiel durch eine Außenwandwärmedämmung oder der Installation einer Lüftungsanlage.

KfW erhöht Zinsen für energieeffizientes Bauen (6.02.2018)

KfW ändert Programme zum 17.04.2018

Zum 17.04.2018 greifen Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW. Im wesentlichen sind dabei drei markante Punkte zu nennen:

  • Wegfall der kostenfreien Sondertilgung
  • Wegfall der 20-jährigen Zinsbindung
  • bereits nach 6 Monaten Bereitstellungsprovision

Wer es in seiner Planung noch so kurzfristig einrichten kann sollte über seine Hausbank noch vor Mitte April das KfW-Darlehen beantragen.

Fragen Sie nach - wir sind Ihnen gerne behilflich!

Neues Büro in Weißenburg

Wir sind umgezogen. Seit Januar 2018 befindet sich unser Büro in der Sanitätsrat-Dr.-Knöll-Str. 1a, 91781 Weißenburg.

Büro in Nürnberg eröffnet

Nürnberg/Weißenburg.

Bereits seit längerem ist Stefan Holz neben Weißenburg-Gunzenhausen auch im Raum Donauwörth sowie der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen tätig und freut sich über die hervorragende Zusammenarbeit mit den ansässigen Handwerkern. Für eine optimale Baubegleitung ist allerdings eine Adresse vor Ort nötig. So hat sich der erfahrene Energieberater entschlossen, eine Dependance in Nürnberg zu eröffnen. So kann nun noch effizienter gearbeitet werden.

Ansprechpartner im neuen Büro ist Matthias Otto. Der gebürtige Nürnberger kennt sich nicht nur mit den örtlichen Gegebenheiten bestens aus. Der Handwerksmeister Elektrotechnik hat seine Weiterbildung zum Energieberater bei keinem Geringeren absolviert als seinem heutigen Chef, der auch als Dozent tätig ist. Ob Bauphysik oder Anlagentechnik, es sind die Zusammenhänge, die seinen Beruf für ihn so interessant und wertvoll machen. Stefan Holz wird allerdings in der Anfangszeit noch mit vor Ort sein.

...

Stadtzeitung Weißenburg, Mittwoch, 7. Juni 2017

Für Baudenkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz zugelassen!

Baudenkmale und sonstig besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind einfach etwas besonderes. In der Regel sind die Gebäude bereits sehr alt, ganz anders gebaut als wir das heute kennen und dennoch haben sie lange Zeit überdauert und stehen heute noch zur Verfügung. Ob das unsere modernen Häuser auch schaffen bleibt ab zu warten.

Alte Bausubstanz zu sanieren und auf heutige Anforderungen auf zu werten ist daher die "Königsdisziplin" für alle Architekten, Bauphysiker und Handwerker. Hier darf nicht mit modernem Maßstab gerechnet werden - das System Denkmal funktioniert eben anders.

Von der "Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege GmbH (WTA GmbH)" die als Koordinierungsstelle "ENERGIEBERATER FÜR BAUDENKMAL UND ERHALTENSWERTER BAUSUBSTANZ" fungiert wurde ich als sachverständiger Energieberater für diese "Königsdisziplin" anerkannt.

Damit bin ich zukünftig als Energie-Effizienz-Experte im Sinne der KfW-Förderprogramme auch für die speziellen Förderungen von Baudenkmalen zugelassen.

gez. Stefan Holz

Aktuelles

Neues Förderprogram der KfW: „Wohneigentum für Familien“

Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ kombiniert die KfW Familienförderung mit Klimaschutz. Damit sollen Familien (auch Alleinerziehende), insbesondere welche mit mittlerem Einkommen, durch zinsgünstige Förderkredite bei ihrem Neubau-Vorhaben gefördert werden und ihnen die Finanzierung erleichtert werden. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die KfW-Kriterien für klimafreundliche Neubauten eingehalten werden.

Auf Grund des geringen Interesses am Förderprogramm hat die KfW Bankengruppe zum 16. Oktober 2023 die Förderbedingungen nochmals verbessert.

Alle Infos zum Förderprogramm:

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die....

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben,
  • die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
  • bei denen mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt lebt,
  • die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und
  • die nicht das inzwischen abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.

Einkommensgrenzen für die Förderung

Da sich das Programm an Familien mit mittleren Einkommen richtig, wurden Einkommensgrenzen festgelegt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen der Antragstellenden und deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten.

Ausschlaggebend sind die Mittelwerte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung gemäß den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden. Stellen Sie beispielsweise Ihren Antrag im Jahr 2023, wird der Mittelwert aus den Einkommen der Jahre 2020 und 2021 herangezogen.

Klimafreundlichkeit als zusätzliche Voraussetzung bei der Neubau-Förderung für Familien

Im Rahmen des im März 2023 eingeführten Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ hat die KfW neue Kriterien für die Förderung von Neubauten eingeführt. Diese gelten auch für das Wohneigentum für Familien.

  1. Einhaltung von Grenzwerten in Bezug auf die Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes
  2. Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
  3. Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung

Die Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist keine zwingende Voraussetzung für die Förderung, erhöht aber den maximalen Kreditbetrag.

Förderhöhe

Beim „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen Förderkredit mit vergünstigten Zinsen. Das maximale Kreditvolumen richtet sich nach der Anzahl der Kinder und danach, ob der klimafreundliche Neubau eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhält.

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":

  • 1 oder 2 Kinder:     170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder:     200.000 Euro
  • ab 5 Kinder:          220.000 Euro

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)":

  • 1 oder 2 Kinder:     220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder:     250.000 Euro
  • ab 5 Kinder:          270.000 Euro

Beauftragung von Energie-Experten ist Fördervoraussetzung

Damit die energetischen Gebäudestandards und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus auch eingehalten werden, ist für die Beantragung der WEF-Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ein Energieeffizienz-Experte/Expertin verpflichtend einzubinden.

Sie denken über den Bau eines Eigenheims nach und möchten von den neuesten Förderprogrammen profitieren?

Die Energieberater und Energieberaterinnen der Stefan Holz-Energieberatung GmbH steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite – gemeinsam finden wir die für Sie perfekte Lösung!

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8 typische Fehler bei der Planung und Installation von Wärmepumpen vermeiden

Jeder dritte Neubau wird heute in Deutschland mit einer Wärmepumpe ausgestattet. In der Praxis treten bei Planung und Installation aber immer wieder dieselben Fehler auf. 

Wir die Wärme über Flächenkollektoren erzeugt, spielt die Beschaffenheit des Erdreichs, in dem sich der Kollektor befindet, eine wichtige Rolle. © Erdwärme Plus

Wir die Wärme über Flächenkollektoren erzeugt, spielt die Beschaffenheit des Erdreichs, in dem sich der Kollektor befindet, eine wichtige Rolle.

Die Bedeutung der Wärmepumpe als Heizsystem der Zukunft ist unstrittig. Für die Wärmeversorgung von Gebäuden wird diese Technologie in den nächsten Jahrzehnten nach heutigem Stand der Dinge die zentrale Rolle spielen.

  • Denn erstens ist die Wärmepumpe für den privaten Verbraucher zunehmend interessant – zu günstigen Betriebskosten und umweltfreundlichem Betrieb kommen staatliche Fördergelder in erheblicher Höhe.
  • Und zweitens: Die Wärmepumpe ist ein wichtiges Element beim Umbau unseres Energiesystems hin zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Versorgung. Das ist ein wesentlicher Grund für die staatliche Förderung dieser Technologie.

Zeit also für Heizungsinstallateure, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Punkte zusammengetragen, die bei der Auslegung und Installation einer Wärmepumpe zu beachten sind.

1. Die Auslegung muss passen

Jedes Heizsystem muss zum Wärmebedarf des Gebäudes und seiner Bewohner oder, im Falle eines Bürogebäudes, seiner Nutzer passen. Die sogenannte Heizlast bezeichnet die Wärmezufuhr, die erforderlich ist, um eine bestimmte Raumtemperatur zu erreichen und zu halten.

Die wesentlichen Parameter, aus denen sich die Heizlast ergibt, sind neben der Lage des Gebäudes und der Nutzungsart der Räumlichkeiten vor allem die Beschaffenheit der Gebäudehülle – also die Dämmung der Außenwände und die Ausführung von Türen und Fensterflächen hinsichtlich ihres Wärmeverlustes.

Der sogenannte Transmissionswärmeverlust der einzelnen Elemente des Gebäudes und der Lüftungswärmeverlust werden aufaddiert. Das Ergebnis ist die Heizlast, aus der sich die Auslegung der Heizungsanlage ergibt.

Die Ermittlung der Heizlast ist in der DIN-EN 12831 genormt. Den Wert anhand von Erfahrungs- oder Durchschnittswerten zu schätzen, ist zwar in der Praxis noch immer weit verbreitet, aber nicht wirklich zielführend. Zum einen gibt es heute starke Unterschiede in der wärmedämmenden Qualität der Gebäudehülle.

2. Berechnungshilfen nutzen

Wer sich hingegen selbst das Know-how aneignen will, kann dafür ein webbasiertes Online-Auslegungstool nutzen, wie es zum Beispiel alpha innotec anbietet. Für die Berechnung sind vier Angaben erforderlich:

  • die Heizlast,
  • die Menge des benötigten Brauchwassers,
  • die Sperrzeitregelung des zuständigen Energieversorgers und
  • die Art der geplanten Wärmepumpe: Luft-Wasser, Wasser-Wasser oder Sole-Wasser.

Für die Brauchwarmwasserbereitung ist es ausreichend, die Faustregel 250 W pro Bewohner zugrunde zu legen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich allerdings, vorab die Nutzer beziehungsweise Bewohner nach ihren Verbrauchsgewohnheiten zu befragen. Wenn etwa jemand täglich ein warmes Vollbad nimmt, liegt dessen Brauchwasserbedarf sicher weit über dem Durchschnitt.

Die EVU-Sperrzeiten lassen sich beim örtlichen Energieversorger erfragen. Falls bereits ein Stromliefervertrag für die Wärmepumpe besteht, sind die Sperrzeiten dort genannt. Zum Hintergrund: Die Energieversorger bieten ihren günstigen Wärmepumpentarif nur außerhalb der Spitzenlastzeiten.

Sie sind berechtigt, die Stromlieferung für die Wärmepumpe bis zu dreimal täglich für maximal zwei Stunden am Stück zu kappen. Nach jeder Sperrzeit muss der Strom für mindestens die gleiche Zeit wieder fließen – nach zwei Stunden Sperrung also gibt es mindestens wieder für zwei Stunden Strom für die Wärmepumpe.

Reizt der Energieversorger seine Sperrzeiten aus, muss die Wärmepumpe im äußersten Fall sechs Stunden am Tag ohne Stromzufuhr überbrücken. Das muss bei der Auslegung berücksichtigt werden, damit Haus und Brauchwasser selbst an extrem kalten Wintertagen ausreichend mit Wärme versorgt sind.

Zum anderen sollte das Heizsystem so effizient wie möglich arbeiten. Das aber ist nur gegeben, wenn es die Anforderungen im jeweiligen Gebäude möglichst genau abdeckt. Um dies zu gewährleisten, bieten viele Wärmepumpenhersteller ihren Installationspartnern den Service, die Auslegung vom jeweiligen Außendienstmitarbeiter berechnen zu lassen. Das ist auf jeden Fall einer reinen Schätzung vorzuziehen.

Mehr zum Thema: 5 Fehler bei der Auslegung von Wärmepumpen

Bei Bohrungen für Erdwärmesonden ist Spezialausrüstung nötig. © Erdwärme Plus

Bei Bohrungen für Erdwärmesonden ist Spezialausrüstung nötig.

3. Bivalenzpunkt beachten

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es noch ein Spezialthema: Da sie Energie aus der Umgebungsluft ziehen, kommt es in aller Regel an kalten Wintertagen zu der Situation, dass die Leistung der Wärmepumpe geringer ist als der Wärmebedarf des Gebäudes.

Denn je niedriger die Außentemperatur, desto höher der Wärmebedarf und desto geringer die Energieausbeute aus der Luft. Der sogenannte Bivalenzpunkt, an dem dies der Fall ist, liegt in der Regel bei -5 °C. Dann kommt ein Heizstab zum Einsatz, der die Wärmepumpe unterstützt.

Um unliebsame Überraschungen bei der Stromrechnung zu vermeiden, empfiehlt es sich, beim Energieversorger zu klären, ob der Heizstab über den Wärmepumpentarif oder über den normalen Haustarif abgerechnet wird.

Zurück zur Auslegung: Wer sich auf Schätzwerte verlässt und dann, was nicht selten vorkommt, einen „Angstzuschlag“ drauflegt, riskiert, dass die Wärmepumpe zu groß dimensioniert ist. Das führt zu kurzen Laufzyklen: Das Gerät läuft, produziert in kurzer Zeit die geforderte Wärmeleistung und schaltet wieder ab.

Dieses kurze, aber häufige Takten geht zulasten der Lebensdauer. Ist die Wärmepumpe hingegen zu klein dimensioniert, läuft sie allzu oft an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Solche Effekte lassen sich vermeiden, wenn man das Auslegungstool mit korrekten Angaben füttert und die empfohlene Auslegung der Wärmepumpe übernimmt.

4. Warmwasserspeicher richtig dimensionieren

Auch bei der Auslegung des Warmwasserspeichers gibt es einige Dinge zu beachten. Zum einen sollte man klären, welche Art von Dusche die Hausbewohner nutzen. Während durch einen normalen Duschkopf 10 bis 12 l Wasser pro Minute fließen, gibt es Regenduschen mit riesigen Duschkopfflächen, die bis zu 50 l und mehr pro Minute ausschütten.

Klar, dass ein zu klein geratener Warmwasserspeicher schnell an seine Grenzen gerät, wenn vier Personen hintereinander eine solche Dusche benutzen. Spätestens der Vierte duscht kalt. Häufig steht beim Heizungstausch im Rahmen einer Sanierung die Frage im Raum, ob der Warmwasserspeicher, der bisher an eine Öl- oder Gasheizung angeschlossen war, weiter genutzt werden kann.

Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass die Oberfläche des Wärmetauschers zur Leistung der Wärmepumpe passt, denn die Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur ist bei einer Wärmepumpe geringer als bei einer Öl- oder Gasheizung.

Deshalb muss für die Versorgung von Gebäude und Warmwasserspeicher ein größerer Volumenstrom fließen, um die gleiche Heizleistung zu liefern. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein bestehender Speicher mit diesen veränderten Rahmenbedingungen nicht zurechtkommt, also ein neuer Speicher zu empfehlen ist.

5. Heizkörper prüfen

Natürlich gefällt jedem Bauherrn, der sein Bestandsgebäude saniert, die Idee, nicht nur den vorhandenen Warmwasserspeicher weiter zu nutzen, sondern auch die bereits installierten Heizkörper. Hier ist zu prüfen, ob sie für die Vorlauftemperatur der Wärmepumpe nicht zu klein sind.

Denn klar ist: Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto größer muss die Heizfläche sein. Sonst werden die Räume nicht ausreichend beheizt, Ärger mit dem Kunden ist programmiert.

Eher banal ist ein Problem, das im Alltag immer wieder auftaucht: Der Installateur hat im Vorfeld nicht auf die Abmessungen der bestellten Geräte geachtet, die Wärmepumpe oder der Speicher lassen sich aufgrund ihrer Größe nicht in den gewünschten Raum verbringen.

Bei den Geräten der Sole-Wasser-Serie alterra lässt sich der Kältekreis zum Einbringen einfach demontieren und wieder anbringen. Dadurch lassen sie sich auch unter schwierigsten Bedingungen installieren. © alpha innotec

Bei den Geräten der Sole-Wasser-Serie Alterra lässt sich der Kältekreis zum Einbringen einfach demontieren und wieder anbringen. Dadurch lassen sie sich auch unter schwierigsten Bedingungen installieren.

6. Die Leistung der Umwälzpumpe ausreichend dimensionieren 

Eine besondere Herausforderung kann im Zusammenhang mit sogenannten Hocheffizienz-Umwälzpumpen entstehen. Diese Geräte laufen nicht konstant, sondern regeln sich selbst anhand des im Umlauf befindlichen Volumenstroms ein. Werden beispielsweise mehrere Heizkörper gleichzeitig aufgedreht, gehen moderne leistungsgeregelte Wärmepumpen auf Höchstleistung, um die angeforderte Wärme zu liefern.

Zugleich muss auch die Umwälzpumpe ihre Leistung hochfahren, um die von der Wärmepumpe erzeugte Energie schnell abzuführen. Steuert die Wärmepumpe die Umwälzpumpe direkt mit, läuft im Normalfall alles glatt. Regelt sich die Umwälzpumpe aber selbst ein, kann es passieren, dass sie nicht schnell genug hochfährt.

Die Folge: Der Druck steigt, die Wärmepumpe geht auf Störung. Moderne Wärmepumpen regeln die Umwälzpumpe gleich mit ein. Dies geschieht über das sogenannte PWM-Signal (Pulsweitenmodulation).

Ein ähnlicher Effekt wie bei Hocheffizienzpumpen entsteht, wenn die Durchmesser der Rohrleitungen zu klein sind. In diesem Fall wird die Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf zu groß. Gleiches gilt, wenn der Wärmetauscher im Warmwasserspeicher zu klein ist: Die Energie kann nicht in ausreichendem Maße übertragen werden. Beides führt zu einer Hochdruckstörung, die Wärmepumpe schaltet ab.

Mehr zum Thema: 5 Fehler bei der Installation von Wärmepumpen

7. Schallemissionen bedenken

Immer wieder können außenstehende Luft-Wasser-Wärmepumpen bei unsachgemäßer Planung zum Zankapfel zwischen Nachbarn werden. Der Grund: zu hoher Schalldruck. Um dieses Problem erst gar nicht entstehen zu lassen, empfiehlt sich auch hier eine sorgfältige Planung, idealerweise unter Zuhilfenahme eines Schallrechners. Die zulässigen Schallemissionen sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, geregelt.

Vor Installation der Wärmepumpe ist beim zuständigen Bauamt zu klären, welches Baugebiet nach der TA Lärm vorliegt. Daran orientiert sich die maximal zulässige Schallbelastung. Entscheidend, neben den Schallemissionen der Wärmepumpe, sind die Konfiguration von Gebäuden und Wärmepumpe – zum Beispiel auch ob Wandmontage oder freistehend – sowie die Abstände zu den nächstliegenden Fenstern.

Dabei sind natürlich nicht nur die Abstände zum Nachbarn zu beachten, sondern auch die zum Besitzer der Wärmepumpe. Schließlich will auch er sich nicht durch seine neue Heizung gestört fühlen. Anhand der Konfiguration, der Abstände zu den Fenstern und der Vorgaben der TA Lärm berechnet der Schallrechner, wo welche Wärmepumpe problemlos betrieben werden kann.

8. Wärmequelle richtig berechnen

Bei Solewärmepumpen, die ihre Energie über einen in die Erde eingelassenen Flächenkollektor beziehen, ist darauf zu achten, dass die Wärmequelle nicht zu klein dimensioniert ist. Im Wesentlichen spielen hier zwei Parameter eine Rolle: zum einen das Verhältnis zwischen Wärmepumpenleistung und Größe des Kollektors, zum anderen die Beschaffenheit des Erdreichs, in dem sich der Kollektor befindet.

Diesem Erdreich entzieht die Anlage Wärmeenergie, was die umgebende Erde logischerweise abkühlt. Ist der Kollektor richtig dimensioniert und das Erdreich gut wärmeleitfähig, kann sich der Boden ausreichend regenerieren. Entzieht der Kollektor mehr Energie als nach strömt, kann das gegen Ende der Heizperiode – oder gar schon früher – dazu führen, dass die Wärmepumpe nicht genügend Energie bekommt.

Die Heizlastberechnung und die daraus folgende Auslegung der Wärmepumpe zeigt, wie viel Watt an Energie für den reibungslosen Betrieb erforderlich sind. Es ist anzuraten, mit diesem Wert einen Geologen zurate zu ziehen. Er kann berechnen, wie viel Watt sich pro Quadratmeter Kollektorfläche dem Erdreich entziehen lassen, ohne dass es die angesprochenen „Ermüdungsprobleme“ bekommt.

Für den Betrieb von Wasser-Wasser-Wärmepumpen ist die Wasserqualität wichtig. Diese Geräte nutzen Grund- oder Brunnenwasser als Energiequelle. Zeichnet sich dieses Wasser durch wenig Sauerstoff, einen niedrigen pH-Wert und eine hohe Konzentration an Eisenhydroxid und Manganoxid aus, kann es verockern: Eisenhydroxid fällt als weiche, braune Masse aus und lagert sich ab.

Die Rohrleitungen verstopfen, die Wärmequelle ist nicht mehr nutzbar, die Wärmepumpe geht auf Störung. Auch hier sollte vorab ein Geologe beziehungsweise ein Wasserprüflabor eingeschaltet werden. Sie können die Eisen- und Manganwerte bestimmen. Die für einen reibungslosen Betrieb maximal zulässigen Werte stehen in der Betriebsanleitung der Wärmepumpe.

Schließlich ist vor allem bei Geräten mit integrierter Umwälzpumpe zu beachten, dass der Druckverlust in den Rohrleitungen des Heizkreises oder der Wärmequelle die Leistungsfähigkeit der Pumpe nicht übersteigt. Zu klein gewählte Rohrquerschnitte oder zu lange Kreise führen zu einer Überschreitung der sogenannten freien Pressung. Die Wärmepumpe kann dann nicht mehr arbeiten. Wie hoch die freie Pressung der Pumpe ist, lässt sich dem technischen Datenblatt entnehmen. Sie ist mit dem Druckverlust im Heizkreis abzugleichen und muss auf jeden Fall größer sein.

Dieser Artikel von Sebastian Fischer und Daniel Then ist zuerst erschienen in SBZ Ausgabe: 14-2017.

Trösterteddys für das Klinikum Altmühlfranken

Wir unterstützen bereits zum zweiten Mal die Kinderhilfe Eckental GmbH mit ihrer Aktion

„Trösterteddys“ für kranke Kinder im Klinikum Altmühlfranken

In Gunzenhausen und Weißenburg!

Nicht-isolierte Leitungen: So lässt sich der Wärmeverlust zuverlässig eindämmen

Trotz Dämmpflicht gibt es noch immer zahlreiche unzureichend gedämmte Anlagen. Doch Sanierungsmaßnahmen lassen sich mit geeignetem Material schnell umsetzen.

Auch heute noch sind viele Rohrleitungen im Bestandsbau nicht oder nur unzureichend gedämmt. © Armacell

Auch heute noch sind viele Rohrleitungen im Bestandsbau nicht oder nur unzureichend gedämmt.

Der jährliche Wärmeverlust, der durch nicht gedämmte Verteilleitungen und Armaturen im Kellerbereich verursacht wird, kann bis zu einem Viertel des Jahres-Heizenergieverbrauchs eines Wohngebäudes betragen. Von den 39 Millionen Wohneinheiten in Deutschland befinden sich 75% in Gebäuden, die vor 1979 errichtet wurden – also vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung.

Nach der Energieeinsparverordnung 2002 hätten nicht nur veraltete Heizungsanlagen bis zum 31. Dezember 2006 ausgetauscht, sondern auch Heizungs- und Warmwasserleitungen in nicht beheizten Räumen gedämmt werden müssen. Dieser Nachrüstverpflichtung sind jedoch längst nicht alle Hauseigentümer nachgekommen. Sie gilt für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude, also die sogenannten Nicht-Wohngebäude. Ein- oder Zweifamilienhäuser sind in der Regel nicht betroffen.

Investition in Sanierungsmaßnahmen schnell amortisiert

Wie eine Untersuchung der Armacell GmbH gezeigt hat, liegt gerade in Ein- und Zweifamilienhäusern ein großes Einsparpotenzial: Einfamilienhäuser besitzen den größten Anteil am Gebäudebestand und sind zu etwa 65% älter als 30 Jahre. Allein durch die Dämmung zugänglicher Rohrleitungen im Keller können in einem 140 m² großen Einfamilienhaus jährliche Einsparungen von bis zu 556 Euro erreicht werden. Die Installation hat sich bereits nach zwei Heizperioden bezahlt gemacht. Im Vergleich zu anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. der Fassadendämmung, amortisiert sich die Investition nicht nur sehr schnell, die nachträgliche Dämmung von Rohren kann auch ohne große Vor- oder Nachbereitung einfach und schnell umgesetzt werden.

Leicht zu verarbeitender Dämmstoff

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist neben der fachmännischen Montage durch den Sanitär- und Heizungsinstallateur der Einsatz eines effizienten und leicht zu verarbeitenden Dämmstoffs. Seit Jahrzehnten in der Praxis bewährt haben sich die hochflexiblen Armaflex-Dämmschläuche auf der Basis synthetischen Kautschuks. Die Wärmeleitfähigkeit von l40°C = 0,036 [W/m∙K] für SH/Armaflex ist dabei hervorzuheben. Der hochflexible Schaumstoff mit Mikrozellstruktur erfüllt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und lässt sich selbst in schwierigen Einbausituationen gut verarbeiten. Für die Installation auf bestehenden Leitungen empfiehlt sich der Einsatz selbstklebender Schläuche. So lassen sich die Montagezeiten minimieren.

Einsparpotenzial durch Dämmung zugänglicher Rohrleitungen mit Armaflex für verschiedene Baualtersklassen Einsparpotenzial durch Dämmung zugänglicher Rohrleitungen mit Armaflex für verschiedene Baualtersklassen

Kaltes Wasser muss kalt bleiben

Auch Kaltwasserleitungen müssen zwingend gedämmt werden. In diesem Fall sorgt eine korrekt ausgelegte Dämmung dafür, dass das Kaltwasser auch kalt bleibt. Die unzulässige Erwärmung von Kaltwasserleitungen und Abkühlung von Warmwasserleitungen ist eine zentrale Maßnahme zur Vermeidung eines gesundheitsgefährdenden Anstiegs von Legionellen.

Die Bakterien sterben bei hohen Wassertemperaturen ab und vermehren sich bei niedrigen Temperaturen nur sehr langsam. Daher sollte Warmwasser im gesamten Bereich der Trinkwasseranlage stets Temperaturen oberhalb von 55 °C und Kaltwasser Temperaturen unterhalb von 25, besser 20 °C, aufweisen.

Die staub- und faserfreien Produkte von Armacell werden als Schlauch- und Plattenmaterial angeboten. © Armacell

Die staub- und faserfreien Produkte von Armacell werden als Schlauch- und Plattenmaterial angeboten.

Sicherheit gegen Durchfeuchtung

Da sich die Dämmeigenschaften von Isolierungen bei Durchfeuchtung verschlechtern und ungeeignete Materialien durch Tauwasserbildung schnell durchfeuchten, sollten zur Dämmung von Kaltwasserleitungen ausschließlich geschlossenzellige Materialien verwendet werden.

Offenzellige Materialien (ob mit oder ohne feuchtigkeitsundurchlässige Außenhaut) bieten keine ausreichende Sicherheit gegen Durchfeuchtung infolge Diffusion und können daher zur Tauwasserbildung führen. Auch hier sind Installateure mit elastomeren Dämmstoffen auf der sicheren Seite: Armaflex sorgt durch seine geschlossenzellige Materialstruktur und seinen hohen Wasserdampfdiffusionswiderstand dafür, dass der Zutritt von Feuchtigkeit und Luftsauerstoff unterbunden wird.

Die Dämmstoffe besitzen eine „eingebaute Dampfbremse“, das heißt, der Wasserdampfdiffusionswiderstand baut sich kontinuierlich – Zelle für Zelle – über die gesamte Materialdicke auf. So werden Diffusionsvorgänge auf ein Minimum reduziert und eine Durchfeuchtung des Materials ist dauerhaft auszuschließen.

Nicht nur die Rohrleitungen, auch Armaturen und Rohrschellen müssen nach EnEV gedämmt werden. © Armacell

Nicht nur die Rohrleitungen, auch Armaturen und Rohrschellen müssen nach EnEV gedämmt werden.

Kosten - Nutzen

Die Dämmung haustechnischer Anlagen ist eine der einfachsten und effizientesten Maßnahmen zur Energie-Einsparung. Allein die Dämmung der zugänglichen Leitungen in Kellergebäuden erlaubt erhebliche Energieeinsparungen. Gerade bei der nachträglichen Dämmung von Rohrleitungen kommt es darauf an, ein Material einzusetzen, das sich einfach und schnell verarbeiten lässt. Armaflex ist ein hochflexibler Dämmstoff mit einer geringen Wärmeleitfähigkeit.

Falls die Platzverhältnisse keine 100-Prozent-Dämmung erlauben, können Installateure bei diesem Material auch auf dünnere Dämmschichtdicken zurückgreifen. Für die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen empfiehlt sich insbesondere der Einsatz selbstklebender Schläuche: Sie lassen sich selbst unter schwierigen Baustellenverhältnissen problemlos über die Rohre schieben und anschließend verkleben. Gegenüber Standardmaterial lässt sich die Montagezeit um bis zu 50% reduzieren.

Energetische Anforderungen sind kein Kostentreiber im Wohnungsbau

Der Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau ist gering. Das belegt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).

Energetische Anforderungen sind kein Kostentreiber im Wohnungsbau © Fotolia/Wolfilser

„Es gibt keinen Grund, dass der Koalitionsvertrag die energetischen Anforderungen an das Bauen in Deutschland mit dem Verweis auf steigende Mieten einfriert. Im Gegenteil: Das Gutachten zeigt, dass sich hohe rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz nicht ausschließen müssen“, kommentiert Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE.

Das Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) verdeutlicht, dass klimafreundliches Bauen keine Frage der Kosten sein muss. So war das Gebäudeenergierecht in den Jahren 2000 bis 2014 lediglich für 6 der insgesamt 36%-igen Baukostensteigerungen verantwortlich. Der überwiegende Teil von 30% der Kosten stammte durch andere Anforderungen an Gebäude. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 stiegen die Investitionen in energiebedingte Bauteile maximal noch einmal um rund 3%.

Mangel an geeigneten Flächen

Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist der entscheidende Engpassfaktor für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in vielen Regionen und Städten nicht das Energierecht, sondern der Mangel an geeigneten Flächen und mangelnde Bebauung vorhandener Grundstücke. Zudem hat die ARGE Kiel weitere 41 nicht energiebedingte Faktoren identifiziert, die zum Preisanstieg der vergangenen Jahre beigetragen haben.

„Höhere energetische Standards können sogar günstiger erreicht werden, wenn man Heizungstechnik und Gebäudegestaltung intelligent kombiniert und Fördermittel in Anspruch nimmt“, betont Röttgen. Die Baupraxis beweise, dass über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards unkompliziert und mit marktüblichen Technologien problemlos erreichbar seien.

„Die künftige Bundesregierung sollte dem Bekenntnis zum Klimaschutzplan 2050 im Koalitionsvertrag auch dessen konkrete Umsetzung im Heizungskeller folgen lassen. Die aktuell geltenden energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand sollten daher angehoben und nicht verwässert werden. Die Spielräume sind gegeben, wie das Gutachten eindrücklich zeigt“, so Röttgen.

5 Fehler bei der Verlegung von Fußbodenheizungen

Flächenheizungen sind im Neubau Standard. Trotzdem gibt es immer wieder Probleme, die zu Ärger mit dem Kunden führen oder teure Nacharbeiten erfordern.

5 Fehler bei der Verlegung von Fußbodenheizungen © pressdigital/thinkstock

Gerade bei Routineaufgaben schleicht sich gerne einmal der ein oder andere Fehler ein. Bei einer Fußbodenheizung kann das weitreichende Folgen haben, da eine Fehlerbehebung oft mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Negative Folgen sind beispielsweise:

  • Höhere Vorlauftemperaturen aufgrund unzureichender Wärmeleistung
  • Überhitzung von Räumen durch Verteiler-Zuleitungen
  • Ungleichmäßige Wärmeverteilung aufgrund hydraulischer Probleme

Wenn Sie als Fachmann auf der sicheren Seite sein wollen, vermeiden Sie auf jeden Fall die folgenden fünf Fehler bei der Verlegung von Fußbodenheizungen:

1. Zu große Verlegeabstände 

Fehlt eine raumweise Heizlastberechnung oder wird diese nicht beachtet kann es bei der Verlegung der Fußbodenheizung zu zu großen Verlegeabständen kommen. Im Ergebnis wird der Raum nicht warm genug, die Vorlauftemperatur muss erhöht werden und die Effizienz des Wärmeerzeugers sinkt. Außerdem sinkt die Behaglichkeit, da keine gleichmäßige Erwärmung des Bodens erfolgt. Der Verlegeabstand sollte also nicht zu groß gewählt werden. 

2. Keine Randzonen definiert

In den sogenannten Randzonen, also an Außenwänden oder in den Bereichen vor Terrassentüren wird auf Grund der geringeren Oberflächentemperaturen der Umgebungsflächen die Wärme anders empfunden. Um die kälteren Temperaturen in diesen Bereichen mit der Fußbodenheizung aufzufangen, werden höhere Oberflächentemperaturen und somit geringere Rohrabstände benötigt. Achten Sie also darauf, wo sich solche Randzonen befinden.

3. Überhitzung durch Zuleitungen

Gerade im Bereich des Verteilers für die Fußbodenheizung sammeln sich viele Leitungen. Oft ist der Verteiler in der Diele installiert, die einen geringen Wärmebedarf hat. Allein durch die Zuleitungen zu den anderen Räumen kann es schon zu einer Überheizung der Diele kommen. Außerdem ist eine Temperaturregelung des Bereichs dadurch praktisch unmöglich. Denn immer dann, wenn in einem anderen Raum eine Wärmeanforderung vorliegt, wird durch die Zuleitung zwangsweise auch die Diele erwärmt. Zur Lösung bieten Hersteller mittlerweile Möglichkeiten an, die Zuleitungen zu dämmen oder diese in die Dämmschicht des Bodens zu integrieren.

4. Zu lange Heizkreise oder zu große Längenunterschiede

Werden einzelne Heizkreise zu lang oder besteht ein erheblicher Längenunterschied zwischen unterschiedlichen Kreisen, kommt es zu hydraulischen Problemen: Der eine Kreis wird zu stark durchströmt, während beim anderen der Durchfluss zu gering ist. Außerdem kommt es bei zu langen Heizkreisen zu einer übermäßigen Abkühlung zwischen Vor- und Rücklauf. Achten Sie also darauf, möglichst gleich lange Heizkreise zu verlegen und die vorgegebene Maximal-Länge pro Heizkreis nicht zu überschreiten. Das erleichtert auch den hydraulischen Abgleich.

5. Falscher Rohrdurchmesser

Es ist keine gute Idee, Rohrrestbestände in einer anderen Dimension als berechnet zu verwenden, da dies das gesamte System beeinflusst. Denn eine falsche Rohrdimension verändert die Fließgeschwindigkeit, den Durchfluss und letztlich auch die Wärmeabgabe. Berechnungen zum hydraulischen Abgleich, zum Raumwärmebedarf oder zu den Einstellungen des Wärmeerzeugers stimmen eventuell nicht mehr. Halten Sie sich also an die Planungsvorgaben. Eine Installation nach Erfahrungswerten, wie es gerade im Einfamilienhaus oder bei der Sanierung oft gemacht wird, ist immer ungenauer und mit mehr Risiko behaftet, als eine Installation nach Berechnung.

Wärmepumpen-Praxistest: Die Effizienz ist niedriger als erwartet

Zwei Jahre lang wurde die Effizienz von 16 Elektro-Wärmepumpen gemessen. Das Ergebnis enttäuscht: Die Mehrzahl erreichte nicht die erwarteten Jahresarbeitszahlen. Warum?

Wärmepumpen-Praxistest: Die Effizienz ist niedriger als erwartet © Bundesverband Wärmepumpe (BWP)

Das Programm „Modellprojekte im Effizienzhaus Plus-Standard“ des Bundesbauministeriums (BMUB) förderte u. a. Wohnneubauten, die übers Jahr saldiert mehr Energie aus erneuerbaren Quellen auf dem Grundstück generieren, als sie für ihren Betrieb benötigen. Konkret müssen sowohl ein negativer Jahres-Endenergie- als auch ein negativer Jahres-Primärenergiebedarf bilanziell erreicht werden.

Die 37 über ganz Deutschland verteilten Modellprojekte werden einzeln messtechnisch evaluiert und im Rahmen eines wissenschaftlichen Begleitprogramms durch das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP ausgewertet. hauste.de stellt nachfolgend die Ergebnisse des IBP-KurzberichtsEnergieeffizienz elektrisch angetriebener Wärmepumpen - Praxisergebnisse aus dem Monitoring “ vor

Wärmeversorgung vorzugsweise mit Elektro-Wärmepumpen

Zur Deckung des Nutzwärmebedarfs der Demonstrationsvorhaben werden vorzugsweise elektrisch angetriebene Wärmepumpen (32) mit den Wärmequellen Erdreich (13), Luft (12) und Wasser (7) als Wärmeerzeuger eingesetzt. Die Heizleistung der installierten Anlagen bewegt sich zwischen 1,5 kW und 20 kW im Einfamilienhaus und von 7 kW bis 120 kW im Mehrfamilienhaus.

16 Modellvorhaben mit einer abgeschlossenen zweijährigen Messperiode verfügen über eine ausreichende Datenmenge, um die mittlere Jahresarbeitszahl (JAZ) der eingesetzten Wärmepumpenanlagen zu bestimmen. Die JAZ gibt das Verhältnis der abgegebenen Wärmemenge zur aufgenommenen elektrischen Energie wieder. Die im praktischen Betrieb ermittelte Arbeitszahl kann dabei nicht unmittelbar mit der Planungsgröße COP verglichen werden, da diese im Labor ausschließlich für das Wärmepumpenaggregat bestimmt wird, aktuelles Nutzerverhalten und Klimabedingungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Bild 1: Schematische Darstellung der Bilanzräume 1, 2 und 3 zur Bestimmung der Arbeitszahl einer Wärmepumpe in der Praxis. © Fraunhofer IBP

Bild 1: Schematische Darstellung der Bilanzräume 1, 2 und 3 zur Bestimmung der Arbeitszahl einer Wärmepumpe in der Praxis.

Mittlere JAZ nur bei 2,6 (Luft-WP) und 3,2 (Erd-WP)

Ausgewertet wurden vom IBP die über das reine Wärmepumpenaggregat hinausgehenden Bilanzräume 2 und 3 (siehe Bild 1).

Für 15 Anlagen konnte nach der zweijährigen Monitorringphase die mittlere praktische JAZ für den Bilanzraum 2 bestimmt werden, welcher die abgegebene Wärmemenge der Wärmepumpe (inkl. optionalem Heizstab) berücksichtigt. Dabei wurde für sieben Anlagen die JAZ für ein Jahr bestimmt und für acht Anlagen für zwei Messjahre. Hier die Resultate (siehe auch Bild 2):

  • Die Luft-Wärmepumpen zeigen eine relativ gleichmäßige Verteilung der JAZ im Bereich zwischen 1,9 und 3,3. Im Mittel liegt die JAZ bei 2,6.
  • Bei den Erdreich-Wärmepumpen fiel die JAZ mit 3,2 im Mittel erwartungsgemäß größer aus. Die mittleren praktischen JAZ schwanken zwischen 2,0 und 4,6.
  • Für die beiden Wasser-Wärmepumpen schwankt die JAZ zwischen 2,7 und 4,4; im Mittel beträgt sie 3,2.

Die praktische JAZ für den Bilanzraum 3, der den gesamten Wärmepumpenkreislauf umfasst, fällt noch einmal geringer aus: die mittleren Werte liegen zwischen 1,5 für Wasser-, 2,2 für Luft- und 2,5 für Erdreich-Wärmepumpen. Berücksichtigt wurden hierbei die gesamte. Heizungs- und Trinkwarmwasserverteilung (mit allen Pumpen) sowie die Speicherverluste.

Zwischen-Fazit des IBP

Zur Einordnung der Ergebnisse wurde das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) herangezogen. Zur Förderung von Wärmepumpen verlangt es einen Zielwert der JAZ von 3,3 für Luft-Wärmepumpen (inkl. Warmwasserbereitung) und für alle anderen Wärmepumpenarten eine JAZ von 3,8. Nur wenige Anlagen erreichen in der Monitoringphase die Zielwerte des EEWärmeG.

Bild 2: Ermittelte Jahresarbeitszahlen (JAZ) für den Bilanzraum 2 im Rahmen des IBP-Praxis-Monitorings. © Fraunhofer IBP

Bild 2: Ermittelte Jahresarbeitszahlen (JAZ) für den Bilanzraum 2 im Rahmen des IBP-Praxis-Monitorings.

Wichtigste Ursachen für niedrige Wärmepumpen-Effizienz

Die Forscher des IBP stellten im Rahmen ihrer Ergebnisanalyse fest, dass sich während und nach dem Monitoring für fast alle Anlagen Verbesserungspotenziale zeigten. Demnach wurden einige Systeme bereits im ersten Messjahr komplett ersetzt. Zudem erfolgten Nachjustierungen bei den Betriebsparametern (z. B. Einstellung der Vorlauftemperaturen).

Laut IPB waren aufgrund begrenzter Messdaten nicht bei allen Anlagen die Gründe der Ineffizienzen im Detail analysierbar. Herausgearbeitet wurden jedoch folgende, symptomatische Ursachen für eine niedrigere Effizienz in der Praxis:

  • Heizungsrelevante Anlagenteile waren oft ganzjährig in Betrieb und verursachten dadurch erhöhte Stand-by-Verluste.
  • Gegenüber der normgerechten Auslegung waren um bis zu 3 K höhere Innenraumtemperaturen und ein erhöhter Trinkwarmwasserverbrauch festzustellen. Daraus resultierten höhere Systemtemperaturen.
  • Fehlende Optimierung in den Regelstrategien beeinflussten die JAZ.
  • Geforderte erhöhte Systemtemperaturen im Mehrfamilienhausbereich zur Vermeidung von Legionellenbildung in der Trinkwarmwasserbereitung führten zu einer geringen JAZ.
  • Überdimensionierung und unzureichend einregulierte Netzhydraulik können das energetische Verhalten der Wärmepumpenanlage negativ beeinflussen.
  • Der Anteil des Energieaufwands für die Bereitstellung der Wärme zur Trinkwarmwassererzeugung erhöht sich mit besser werdendem Wärmeschutz der Gebäude. Dies wirkt sich negativ auf die Jahresarbeitszahl aus. In Gebäuden mit KfW40-Standard sind daher tendenziell schlechtere JAZ vorzufinden als in KfW55-Gebäuden.

Empfehlungen für Planer, Handwerker, Hersteller, Verbände

Für die Branchenpraxis formulierten die Autoren der IBP-Forschungsergebnisse folgende Empfehlungen:

  • Künftig noch mehr Wert auf die umfassende und kontinuierliche Schulung von Planern und Handwerkern legen. Kernziel soll sein, eine fundierte Planung und Ausführung der Anlagen sicherzustellen, welche die Abhängigkeit zwischen den Komponenten des hydraulischen Gesamtsystems, dem Nutzereinfluss und dem energetischen Niveau des Gebäudes berücksichtigt und optimiert.
  • Zur Überprüfung der Systeme im eingebauten Zustand sowie zur Effizienzsteigerung im Betrieb hat sich Monitoring als sinnvolles und notwendiges Instrument erwiesen. Dabei sollte das Monitorringkonzept frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden werden; Messdaten sollten in den ersten Betriebsjahren kontinuierlich zur Optimierung ausgewertet werden.
  • Die Abgabe einer Performancegarantie für das Gesamtsystem wurde seitens der Hersteller bisher abgelehnt, ist jedoch aus Verbraucherschutzüberlegungen anzustreben.
  • Zu einer nachhaltigen Effizienzsteigerung der Wärmepumpenanlagen in der Praxis können zudem beitragen: die Planung einfacher, robuster Systeme und verständliche Nutzer-Informationen.
  • Die in Kürze erscheinende VDI 4645 („Planung und Dimensionierung von Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern“) könnte helfen, als Qualitätsbaustein die Planung und Ausführung von Wärmepumpen zu verbessern.

Koalitionsvertrag springt energiepolitisch zu kurz

Enttäuscht zeigt sich der größte deutsche Energieberaterverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. vom Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. „Die Energiepolitik wird stiefmütterlich behandelt und längst nötige Weichenstellungen bleiben aus", resümiert der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig. Lobenswert seien jedoch die Pläne zur Verstetigung der Förderlandschaft sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen.

Das Vorhaben, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 mittels einer am Leitprinzip „Efficiency First" orientierten sektorenübergreifenden Energieeffizienzstrategie um 50 Prozent zu senken höre sich laut Leppig zwar ambitioniert an. Allerdings fehlt dem GIH-Vorsitzenden der Glaube, dass die vorgesehenen Maßnahmen dafür hinreichend sind: „Problematisch ist vor allem, dass der Weg zum Niedrigstenergiegebäude nicht gegangen wird. Die EU-Anforderungen an Gebäude sind auf Basis der aktuellen energetischen Vorgaben für Bestand und Neubau schlichtweg nicht erreichbar. Dem hätte mit der nun geplanten Zusammenlegung bestehender Gesetze und Verordnungen in ein neues Gebäudeenergiegesetz begegnet werden können."

Dass die Koalitionäre laufende Programme zur Förderung der Energieeffizienz evaluieren und optimieren wollen nimmt der GIH-Verband genauso positiv auf wie den Plan, die Fördermittel auf dem derzeitigen Niveau zu stabilisieren. „Nach unserer Erfahrung ist die Verlässlichkeit bei Fördermitteln ein wichtiger Faktor um Immobilienbesitzer zu einer Modernisierung zu bewegen", so Leppig. Weitere lobenswerte Schritte in die richtige Richtung seien der adressatengerechte Ausbau der Energieberatung sowie die Einführung einer steuerlichen Sanierungsförderung. Leppig: „Letztere steht ja schon lange im Raum und ist mehr als überfällig."

Bauchschmerzen bereitet dem Verband jedoch die angedachte Fokussierung künftiger gesetzlicher Vorgaben auf CO2-Emissionen. „Wir treten ganz klar für eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden ein, also von Hülle und Technik. Der CO2-Ausstoß darf gerne als eine zusätzliche Anforderung aufgenommen werden", so Leppig. Würde ausschließlich auf die CO2-Einsparung geachtet, könne dies zu Lasten des Wärmeschutzes an der Gebäudehülle gehen. Fraglich sei auch, ob es im CO2-Gebäudesanierungsprogramm langfristig Sinn mache, den Austausch alter und ineffizienter Heizungsanlagen gegen moderne und hocheffiziente Heizungen zu fördern, die aber immer noch mit ausschließlich fossilen Brennstoffen arbeiten.

Berlin, 8. Februar 2018

Welche Mängel und Schäden an Fenstern muss der Endkunde tolerieren?

Die Bewertung von Mängeln und Schäden erfolgt häufig anhand der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“. Gutachter bezweifeln, dass die Richtlinie gegenüber Endkunden als Maßstab ausreicht.

Auch Saugerabdrücke, die nur auf einer kondensierten Scheibe sichtbar sind, können einen Mangel darstellen. © Wolf-Dietrich Chemieleck

Auch Saugerabdrücke, die nur auf einer kondensierten Scheibe sichtbar sind, können einen Mangel darstellen.

Stellen wir uns zwei unterschiedliche Szenarien vor, die man von der täglichen Arbeit auf der Baustelle kennt.

  1. Das Haus ist im Bau. Die Fenster werden geliefert und eingebaut. Die Scheiben weisen im Scheibenzwischenraum nun Schmutz und sichtbare Saugerabdrücke auf. Hierbei handelt es sich offensichtlich um einen Mangel, der dann vorliegt, wenn der Käufer nicht erhalten hat, was vereinbart wurde oder was er erwarten konnte.
  2. Das Haus ist zum Bezug fertig. Die Endreinigung ist durchgeführt. Die Scheiben weisen Kratzer auf. In diesem Fall handelt es sich vermutlich um einen durch Sachverständige zu beurteilenden Schaden.

Der Lieferant bzw. Handwerker nimmt die Beurteilung, z. B. von Kratzern, häufig nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“ vor. Ist das zulässig?

Was muss ein Fensterglas leisten?

Transparente Verglasungen von Fenstern und Fassaden haben neben der Erfüllung der technischen Anforderungen primär die Aufgabe, Licht in den Raum zu lassen und eine ungehinderte Durchsicht von innen nach außen zu ermöglichen.

Eine Bewertung von Auffälligkeiten und optischen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Kratzern, sollte nach dem Gesichtspunkt erfolgen, inwieweit die Funktion der Gläser, etwa die Durchsicht, bei normaler Nutzung behindert oder beeinflusst wird. Entscheidend bei der Beurteilung ist die Durchsicht durch die Scheibe und nicht die Aufsicht.

Die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“ ist von interessierten Kreisen erarbeitet worden, deren Hauptaugenmerk darauf ausgerichtet ist, unvermeidbare oder nur mit sehr großem Aufwand vermeidbare Beeinträchtigungen von hochwertigen Baugläsern bis zu einer bestimmten Größenordnung zuzulassen.

Es handelt sich demnach um eine Anwendungsrichtlinie innerhalb der Beziehung zwischen Hersteller und Verarbeiter von Glasprodukten.

Die Richtlinie ist keine anerkannte Regel der Technik!

Aber was gilt nun gegenüber dem Endkunden? Die Richtlinie ist kein Regelwerk für die Beziehung zwischen Lieferanten und Endabnehmern. Anderes gilt nur, wenn die Beurteilung von Mängeln und Schäden an Verglasungen nach dieser Richtlinie vertraglich vereinbart wurde.

Die Richtlinie ist keine Norm, die als anerkannte Regel der Technik gelten kann, auch wenn sie inzwischen langjährig existiert. Sie dient als Hilfsmittel bei der Bewertung von zumutbaren oder nicht zumutbaren Beeinträchtigungen.

Saugerabdrücke, die nur bei Sonnenschein sichtbar sind … © Wolf-Dietrich Chemieleck

Saugerabdrücke, die nur bei Sonnenschein sichtbar sind …

Dies bedeutet keinesfalls, dass Glasfehler und optische Erscheinungen unterhalb der hierin beschriebenen Grenzen keine Mängel oder Schäden darstellen. Sind also Kratzer oder andere Beeinträchtigungen vorhanden, so wird mit dieser Richtlinie lediglich eine Hilfestellung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit gegeben.

Die Beurteilung der Auswirkung von Beeinträchtigungen ist von einem Sachverständigen vorzunehmen.

… können ebenfalls wie Kratzer, die nur im Sonnenlicht zu sehen sind, als Mangel gewertet werden. © Wolf-Dietrich Chemielecks

… können ebenfalls wie Kratzer, die nur im Sonnenlicht zu sehen sind, als Mangel gewertet werden.

Anwendung der Richtlinie

In der Richtlinie ist vorgegeben, dass die Beurteilung zum Beispiel nur bei diffusem Licht, das heißt bei Bewölkung erfolgen darf.

Aus Sachverständigensicht kann jedoch nicht ignoriert werden, dass über das Jahr gesehen sehr häufig die Sonne scheint und mögliche Beeinträchtigungen nur dann deutlich sichtbar sind. Die Beurteilung kann aus diesem Grund sehr wohl auch bei Sonnenschein erfolgen.

Sind zum Beispiel Saugerabdrücke auf dem Glas vorhanden, die nur auf einer regenfeuchten Glasoberfläche sichtbar werden, heißt es in einer Urteilsbegründung des Amtsgericht Iserlohn unter anderem:

„… Unmittelbarer Zweck einer Fensterscheibe ist es zu isolieren und die Durchsicht zu gestatten. Dem Einbau einer Fensterscheibe liegen jedoch letztlich auch ästhetische Erwägungen zugrunde. … Auch Kreise in einer geringen Anzahl begründen einen Mangel. … Bei der Beurteilung eines Sachmangels legt das Gericht die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas nicht zugrunde. … Sie wurde von den Parteien des Rechtsstreits auch nicht in dem Werkvertrag einbezogen. Schließlich ist die Richtlinie auch nicht zur Beurteilung der Frage zugrunde zu legen, was die übliche Beschaffenheit eines Werkes darstellt.“

Ähnlich dürfte die Begründung lauten, wenn Saugerabdrücke oder Kratzer nur bei Sonnenschein sichtbar sind. Hier ist auch deren Art und Größe zu berücksichtigen.

Bei der Beurteilung sollte unter anderem auch die Raumnutzung mit einfließen. So ist zum Beispiel eine Verglasung in einem Badezimmerfenster oder das Fenster eines Abstellraums anders zu beurteilen, als eine Verglasung in einem Büro oder ein großflächiges Wohnraumfenster.

Bei Fällen, in denen nicht auf objektive Beurteilungskriterien zurückgegriffen werden kann, bleibt es dem Sachverständigen vorbehalten eine Beurteilung der Zumutbarkeit, unter Umständen auch unter dem Gesichtspunkt des Üblichen vorzunehmen. Die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“ kann hier allenfalls eine Hilfestellung leisten,

Doch die letztendliche Beantwortung der Frage nach der Mangelhaftigkeit eines Werkes ist eine Rechtsfrage, die nur ein Gericht auf Grundlage eines von einem Sachverständigen vorgelegten Gutachtens beantworten kann.

Die Autoren vom SAK Glas

Der Sachverständigen Arbeitskreis Glas (SAK Glas), besteht aus neutralen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf dem Fachgebiet Glas und Glasanwendungen. Die Mitglieder sind

  • öBuV Dieter Balkow, Aachen
  • öBuV Wolf-Dietrich Chemieleck, Witten
  • öBuV Dr. Reinhold Marquardt, Vöhl
  • öBuV Hans-Herbert Zimmermann, Mülheim/Ruhr

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in der Glaswelt 01-2018.

5 Fehler bei der Planung von PV-Anlagen

Trotz sinkender Einspeisevergütungen sind PV-Anlagen attraktiv für Hausbesitzer, die ihr eigenes Haus mit Strom versorgen möchten. Bei Planung und Montage müssen die Installationsbetriebe aber kritische Fehler vermeiden.

5 Fehler bei der Planung von PV-Anlagen © Fotolia / wichientep

Wurden Photovoltaik-Anlagen in der Vergangenheit hauptsächlich wegen der Einspeisevergütung als Geldanlage installiert, ist mittlerweile ein Umdenken erfolgt. Umso wichtiger wird die vorausschauende Planung der Anlage. 

Verfügbare Dachfläche nicht genau ausgemessen

  • Tatsächlich sollte hier ein genaues Aufmaß vor Ort erfolgen. Alte Pläne können zwar als Anhaltspunkt dienen, sind aber oft ungenau oder Änderungen wurden nicht dokumentiert.

Keine genaue Bedarfsermittlung

  • Um die Kosten der Anlage nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sollte der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt werden. PV-Anlagen rechnen sich heute hauptsächlich über die Eigennutzung des erzeugten Stroms. Am meisten profitiert der Eigentümer in der Kombination mit einem Stromspeicher. Trotzdem führt eine zu große Anlage nur zu unnötigen Mehrkosten.

Statik nicht berechnet

  • Auch wenn einzelne PV-Kollektoren kein sehr hohes Gewicht haben, kommt in der Summe doch einiges zusammen. Gerade bei älteren Gebäuden sollte hier im Vorfeld eine Statikberechnung durchgeführt werden, damit es keine Probleme mit der Tragfähigkeit des Daches gibt.

Unzureichende Befestigung

  • Gerade in windstarken Gebieten ist die richtige Befestigung der Kollektoren essentiell. Falsche oder unzureichende Befestigungen können im besten Fall zu Schäden am Dach oder am Kollektor führen. Im schlechtesten Fall zu Personenschäden durch herabfallende Kollektoren.

Falsche elektrische Planung

  • Sowohl die Anordnung der Strings als auch die richtige Dimensionierung  der Wechselrichter sind für den späteren Betrieb wichtig. So kann eine falsche Auslegung zu Minderleistung der Anlage führen.

5 Fehler beim hydraulischen Abgleich

Obwohl der hydraulische Abgleich längst Pflicht ist, führt ihn aus Unsicherheit immer noch nicht jeder Fachmann durch. Diese typischen Fehler führen dann leicht zu Folgekosten.

5 Fehler beim hydraulischen Abgleich © ZVSHK

Ein hydraulischer Abgleich nach Gefühl stimmt in den seltensten Fällen. Die Folgen können aber weitreichend sein, wie z.B.:

  • Höherer Energieverbrauch, da die Wärme nicht gleichmäßig verteilt wird
  • Die gewünschten Temperaturen werden nicht in jedem Raum erreicht
  • Fließgeräusche auf Grund zu hohen Volumenstroms

Wenn Sie als Fachmann auf der sicheren Seite sein wollen, vermeiden Sie auf jeden Fall die folgenden fünf Fehler beim hydraulischen Abgleich:

1. Das falsche Verfahren anwenden

Ist ein hydraulischer Abgleich als Voraussetzung für eine KfW- oder Bafa-Förderung notwendig, muss der Fachmann auf das in den Förderrichtlinien vorgeschriebene Verfahren achten. Unterschieden werden:

  • Das vereinfachte Verfahren A bei dem eher „abgeschätzt“ wird.
  • Das Verfahren B mit ausführlicher Heizlastberechnung nach DIN 12831.

Eine tabellarische Übersicht (siehe unten), wann welches Verfahren angewendet werden muss, sowie weitere hilfreiche Materialien, z. B. Nachweisformulare zum hydraulischen Abgleich, bietet die VdZ hier.

Tipp: Immer auf der sicheren Seite - auch rechtlich - ist der Fachmann, wenn er das Verfahren B durchführt.

2. Keine Heizlastberechnung

Auch wenn die Heizlastberechnung aufwendig ist, trotzdem bleibt sie sinnvoll. Für Verfahren B ist die Berechnung dringend notwendig. Das Verfahren A funktioniert ohne Heizlastberechnung, liefert aber nur ungenaue Werte.

3. Fehler beim Verfahren A

Wurden an einem Gebäude bereits in der Vergangenheit energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, lässt sich die richtige Baualtersklasse nach Verfahren A nur schwer bestimmen. Modernisierungsmaßnahmen sind aber dringend zu berücksichtigen, da diese die Heizlast des Gebäudes erheblich ändern können. So kann es beim Vergleich der beiden Verfahren zu deutlichen Abweichungen - bis zu 100% oder mehr - kommen. Diese werden noch verstärkt, wenn falsche Annahmen zu Grunde gelegt werden.

4. Keine Kontrolle der Heizflächen

Die eingebauten Heizflächen sollten vor dem hydraulischen Abgleich überprüft werden. Zum einen sollten Sie darauf schauen, ob die Wärmeabgabe an den Raum frei erfolgen kann oder ob Verkleidungen oder ähnliches das verhindern. Außerdem sollte der Eigentümer auf sichtbare Korrosion hingewiesen werden. Es kann auch nötig sein, einzelne Heizkörper auszutauschen, da sie nach einem hydraulischen Abgleich eventuell nicht mehr genug Wärmeleistung für den Raum erbringen.

5. Keine ergänzenden Maßnahmen durchführen

Im Rahmen des hydraulischen Abgleichs sollte der Fachmann immer das Gesamtsystem im Blick haben. Dazu gehören z. B. folgende, ergänzende Maßnahmen:

  • Nicht voreinstellbare Heizkörperventile müssen durch neue Modelle ersetzt werden. Auch die Umrüstung von einzelnen Thermostatventilen auf ein Einzelraumregelsystem kann sich anbieten, falls der Kunde mehr Komfort wünscht.
  • Ist noch eine alte ungeregelte Umwälzpumpe verbaut, empfiehlt es sich, sie gegen ein Hocheffizienzmodell zu tauschen. Fördergeld dafür gibt es vom Bafa.
  • Wird ein neuer Heizkörper benötigt, ist es ratsam über die Aufbereitung des Heizungswassers nachzudenken

Wie Sie Schimmelpilzbefall im Haus vorbeugen und beseitigen

Zukunft Altbau gibt Tipps zur Verringerung des Schimmelrisikos: Bauliche Maßnahmen und eigenes Verhalten können helfen. Energieberater unterstützen bei der energetischen Sanierung.

Schimmel in Gebäuden ist ein Indiz für schlechtes Raumklima und kann die Gesundheit der Bewohner ernsthaft beeinträchtigen. Richtiges Verhalten und energetische Sanierungsmaßnahmen verringern diese Gefahr erheblich. Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hat dazu ein neues Merkblatt veröffentlicht. Es zeigt auf, wie Gebäudeeigentümer und -nutzer Schimmelpilzbefall verhindern und beseitigen können. Wichtig ist vor allem das regelmäßige Stoß- und Querlüften der Räume, um die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu befördern. Darüber hinaus bieten gezielte Dämmmaßnahmen Schutz vor den meist grauen und schwarzen Flecken. Ist Schimmelpilzbefall in kleinerem Umfang bereits vorhanden, können die Bewohner selbst aktiv werden. Hat der Fleck eine Fläche von mehr als 0,5 Quadratmeter, müssen Profis das Problem beseitigen. Anschließend sollte die Ursache behoben werden.

Häufigste Ursache ist ungenügende oder fehlende Dämmung

Die Ursachen für Schimmel sind vielfältig. Neben direkt ins Gebäude eingebrachter Feuchtigkeit durch undichte Dächer, defekte Wasserleitungen und Regenrohre gibt es verschiedene Schwachstellen an der Gebäudehülle, die ein Risiko für Schimmelbildung darstellen. Die häufigste Ursache für die gefürchteten Flecken sind schlecht oder ungedämmte Gebäude, bei denen beispielsweise Gebäudeecken innen besonders abkühlen. Wenn dann noch im Winter erhöhte Luftfeuchtigkeit nicht konsequent nach außen weggelüftet wird, wächst der Schimmelpilz auf allen Baumaterialien, die ihm eine entsprechende Nähstoffbasis bieten.

„Typische Beispiele sind Schimmelecken in nicht ausreichend belüfteten und kühl gehaltenen Schlafzimmern“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Wenn Schäden immer wiederkehren, sind energetische Sanierungsmaßnahmen angebracht. Hierfür sollte ein Sachverständiger, der Erfahrung in der Beurteilung von Schimmelpilzbefall besitzt, zu Rate gezogen werden. 

Thermo-Hygrometer zur Kontrolle der Luftfeuchtigkeit

Gebäudeeigentümer können aber auch durch eigenes Verhalten das Schimmelrisiko senken. Mit frischer Luft und gleichmäßig verteilter Wärme wird überschüssige Feuchtigkeit aus den Räumen weggelüftet. Ein Thermo-Hygrometer hilft, um die Luftfeuchte im Blick zu behalten. „Empfohlen sind 20 Grad Celsius und weniger als 50 Prozent relative Luftfeuchtigkeit während der Heizperiode“, erläutert Hettler.

Wenn die Luftfeuchtigkeit steigt – etwa durch kochen und duschen – ist ein Stoß- und Querlüften der Räume eine gute Möglichkeit, um die Feuchtigkeit zu reduzieren, ohne Wände und Böden auszukühlen. Auch Wäschetrocknen in der Wohnung ist problematisch: So wird viel Feuchtigkeit in die Wohnung gebracht. Grundsätzlich gilt: Je schlechter die Innenseite der Außenwände belüftet sind, desto anfälliger sind sie für Schimmel. Kühle Wände sollten daher nicht mit Möbeln verstellt werden.

Sanierungsplan bei größerem Schimmelpilzbefall

Ist eine betroffene Fläche kleiner als etwa 70 mal 70cm, können Eigentümer den Schimmel mit einer entsprechenden Ausrüstung und dem richtigen Mittel selbst beseitigen. Manche Menschen sollten das jedoch nicht tun: „Allergiker, Asthmatiker oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem sollten eine Schimmelbehandlung auf keinen Fall selber durchführen“, so Hettler. Größerer Schimmelpilzbefall ist dagegen ein klarer Fall für den Fachmann. Qualifizierte Dienstleister sollten Eigentümer ganzheitlich beraten und einen neutralen, mindestens zweitägigen Ausbildungslehrgang bei einem Fachverband nachweisen können.

Zu einem fundierten Sanierungsplan gehören vier Stufen:

  • Erstens eine ausführliche Prüfung des Schimmelverdachts.
  • Zweitens Schutzmaßnahmen, wie das Abdecken befallener Stellen oder gar die Sperrung betroffener Räume.
  • Drittens eine fachgerechte Sanierung, bei der Experten die befallenen Materialien entfernen und den Sanierungsbereich gründlich reinigen.
  • Viertens schließlich die Ursachenbehebung, zum Beispiel durch eine Außenwandwärmedämmung oder der Installation einer Lüftungsanlage.

KfW erhöht Zinsen für energieeffizientes Bauen (6.02.2018)

KfW ändert Programme zum 17.04.2018

Zum 17.04.2018 greifen Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW. Im wesentlichen sind dabei drei markante Punkte zu nennen:

  • Wegfall der kostenfreien Sondertilgung
  • Wegfall der 20-jährigen Zinsbindung
  • bereits nach 6 Monaten Bereitstellungsprovision

Wer es in seiner Planung noch so kurzfristig einrichten kann sollte über seine Hausbank noch vor Mitte April das KfW-Darlehen beantragen.

Fragen Sie nach - wir sind Ihnen gerne behilflich!

Neues Büro in Weißenburg

Wir sind umgezogen. Seit Januar 2018 befindet sich unser Büro in der Sanitätsrat-Dr.-Knöll-Str. 1a, 91781 Weißenburg.

Büro in Nürnberg eröffnet

Nürnberg/Weißenburg.

Bereits seit längerem ist Stefan Holz neben Weißenburg-Gunzenhausen auch im Raum Donauwörth sowie der Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen tätig und freut sich über die hervorragende Zusammenarbeit mit den ansässigen Handwerkern. Für eine optimale Baubegleitung ist allerdings eine Adresse vor Ort nötig. So hat sich der erfahrene Energieberater entschlossen, eine Dependance in Nürnberg zu eröffnen. So kann nun noch effizienter gearbeitet werden.

Ansprechpartner im neuen Büro ist Matthias Otto. Der gebürtige Nürnberger kennt sich nicht nur mit den örtlichen Gegebenheiten bestens aus. Der Handwerksmeister Elektrotechnik hat seine Weiterbildung zum Energieberater bei keinem Geringeren absolviert als seinem heutigen Chef, der auch als Dozent tätig ist. Ob Bauphysik oder Anlagentechnik, es sind die Zusammenhänge, die seinen Beruf für ihn so interessant und wertvoll machen. Stefan Holz wird allerdings in der Anfangszeit noch mit vor Ort sein.

...

Stadtzeitung Weißenburg, Mittwoch, 7. Juni 2017

Für Baudenkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz zugelassen!

Baudenkmale und sonstig besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind einfach etwas besonderes. In der Regel sind die Gebäude bereits sehr alt, ganz anders gebaut als wir das heute kennen und dennoch haben sie lange Zeit überdauert und stehen heute noch zur Verfügung. Ob das unsere modernen Häuser auch schaffen bleibt ab zu warten.

Alte Bausubstanz zu sanieren und auf heutige Anforderungen auf zu werten ist daher die "Königsdisziplin" für alle Architekten, Bauphysiker und Handwerker. Hier darf nicht mit modernem Maßstab gerechnet werden - das System Denkmal funktioniert eben anders.

Von der "Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege GmbH (WTA GmbH)" die als Koordinierungsstelle "ENERGIEBERATER FÜR BAUDENKMAL UND ERHALTENSWERTER BAUSUBSTANZ" fungiert wurde ich als sachverständiger Energieberater für diese "Königsdisziplin" anerkannt.

Damit bin ich zukünftig als Energie-Effizienz-Experte im Sinne der KfW-Förderprogramme auch für die speziellen Förderungen von Baudenkmalen zugelassen.

gez. Stefan Holz

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